Die Bundesrepublik Deutschland und vor allem die Länder stehen schon seit langem im internationalen Vergleich für einen engagierten Sportstättenbau. Besonders die Massenattraktivität der Sportart »Fußball« hat den Sportstättenbau in Deutschland aber in eine neue Dimension geführt. Die Entscheidung der FIFA im Jahr 2000, die Ausrichtung der Fußball-WM 2006 an Deutschland zu vergeben, war für den Bau und Ausbau von Großsportanlagen der entscheidende Impuls.
Dieses Werk unternimmt es erstmalig, am Beispiel der Arenen in Gelsenkirchen, Mönchengladbach und München das gesamte öffentlich-rechtliche Rechtsregime solcher baulichen Großvorhaben darzustellen, zu analysieren und nicht zuletzt die Frage zu beantworten, ob das derzeitige Planungsrecht geeignet ist, eine schnelle, effektive und ausgewogene Planung von Großsportanlagen zu gewährleisten.
Zunächst erfolgt eine Erörterung der planungsrechtlichen Aspekte von Großsportanlagen im Allgemeinen. In diesem Abschnitt werden die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen jedweder Planung von Großsportanlagen unter eingehender Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur behandelt. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Darlegung auf der kommunalen Bauleitplanung und der Bedeutung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Anschließend werden die in der Praxis und zwar exemplarisch beim Bau der Arenen in Gelsenkirchen, Mönchengladbach und München aufgeworfenen planungsrechtlichen Fragen umfassend dargestellt. Dabei wird aufgezeigt, inwieweit sich das Planungsrecht in der praktischen Umsetzung bewährt hat.
In einem abschließenden Schritt werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst und die Grundfragestellung beantwortet. Ausblickend werden dann noch Lösungen und Vorschläge de lege ferenda erarbeitet.
Dieses Werk unternimmt es erstmalig, am Beispiel der Arenen in Gelsenkirchen, Mönchengladbach und München das gesamte öffentlich-rechtliche Rechtsregime solcher baulichen Großvorhaben darzustellen, zu analysieren und nicht zuletzt die Frage zu beantworten, ob das derzeitige Planungsrecht geeignet ist, eine schnelle, effektive und ausgewogene Planung von Großsportanlagen zu gewährleisten.
Zunächst erfolgt eine Erörterung der planungsrechtlichen Aspekte von Großsportanlagen im Allgemeinen. In diesem Abschnitt werden die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen jedweder Planung von Großsportanlagen unter eingehender Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur behandelt. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Darlegung auf der kommunalen Bauleitplanung und der Bedeutung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Anschließend werden die in der Praxis und zwar exemplarisch beim Bau der Arenen in Gelsenkirchen, Mönchengladbach und München aufgeworfenen planungsrechtlichen Fragen umfassend dargestellt. Dabei wird aufgezeigt, inwieweit sich das Planungsrecht in der praktischen Umsetzung bewährt hat.
In einem abschließenden Schritt werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst und die Grundfragestellung beantwortet. Ausblickend werden dann noch Lösungen und Vorschläge de lege ferenda erarbeitet.