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Das Buch untersucht § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 und seine Vereinbarkeit mit den Maßstäben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts. § 50d Abs. 3 EStG ist als spezialgesetzliche Missbrauchsverhinderungsvorschrift zu qualifizieren, die der Vermeidung des sogenannten Treaty oder Directive Shopping dient. Der Autor arbeitet verschiedene Möglichkeiten der Auslegung der Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Vorschrift heraus und überprüft die gefundenen Auslegungsalternativen auf ihre Vereinbarkeit mit den Maßstäben des höherrangigen Rechts. Er kommt zu dem Ergebnis,…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch untersucht § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 und seine Vereinbarkeit mit den Maßstäben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts. § 50d Abs. 3 EStG ist als spezialgesetzliche Missbrauchsverhinderungsvorschrift zu qualifizieren, die der Vermeidung des sogenannten Treaty oder Directive Shopping dient. Der Autor arbeitet verschiedene Möglichkeiten der Auslegung der Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Vorschrift heraus und überprüft die gefundenen Auslegungsalternativen auf ihre Vereinbarkeit mit den Maßstäben des höherrangigen Rechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass § 50d Abs. 3 EStG verfassungs- und europarechtskonform ausgelegt werden kann. In völkerrechtlicher Hinsicht stellt die Norm ein Treaty Override dar, was zwar zur Völkervertragswidrigkeit, jedoch nicht zu ihrer Unanwendbarkeit führt.
Autorenporträt
Sebastian Sumalvico studierte Rechtswissenschaften mit Zusatzstudium Europarecht an der Universität Würzburg sowie der National & Kapodistrian University of Athens. Er wurde an der Universität Würzburg promoviert.