Sebastian Schunke
Gebundenes Buch

Das Bearbeitungsrecht in der Musik und dessen Wahrnehmung durch die GEMA

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An wen muss ich mich wenden, wenn ich urheberrechtlich geschützte Musikwerke benutzen möchte? Im Allgemeinen geht man von der Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaft GEMA aus. Ausnahmsweise sind in einigen Nutzungsbereichen jedoch die Urheber selbst zuständig. Genau in diesen Grenzbereich der Wahrnehmungskompetenzen fällt die Wahrnehmung des Bearbeitungsrechts. Die GEMA tut sich schwer bei der Wahrnehmung von Nutzungshandlungen, die im weiteren Sinn das Bearbeitungsrecht berühren. Das führt zu undurchsichtigen Abgrenzungsregelungen im Berechtigungsvertrag der GEMA und zu Grauzonen in ...