Die Frage, ob und wann ein sich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs befindliches Gefährdungsobjekt ein taugliches im Sinne der Straßenverkehrsdelikte der §§ 315b und 315c StGB sein kann, wird unterschiedlich beantwortet. Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Sonderfall des sogenannten verkehrsfremden Inneneingriffs nach § 315b StGB veranlasste den Autor, sich mit dieser Frage im Hinblick auf das zu schützende Rechtsgut beider Vorschriften auseinanderzusetzen. Mit dem Rechtsgut der Sicherheit des Straßenverkehrs begründet der Autor seine Normauslegung. Er erklärt die Merkmale der abstrakten Verkehrsgefahr, der daraus resultierenden konkreten Gefahr für ein taugliches Gefährdungsobjekt und der energetischen verkehrsspezifischen Beziehung zwischen diesen beiden Gefahrmerkmalen.