Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura (Rechtswissenschaften), Note: 14,00, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema "Hasskriminalität". Welche Straftaten unter diese Definition fallen, soll genau beleuchtet werden. Die Liste solcher Straftaten ist lang und das Thema ist unter dem englischsprachigen Begriff der ¿Hate crimes¿ mittlerweile auch medial omnipräsent. Hitzige Debatten in Fernsehsendungen, panikmachende Titelseiten und eine immer lauter werdende gesellschaftspolitische Debatte über Ursachen und Folgen solcher Taten führen dazu, dass auch die Politik reagiert. Nicht zuletzt mit Gesetzesänderungen, insbesondere im Bereich der Strafzumessung im Strafrecht, wird immer wieder versucht, auf diese Ereignisse zu reagieren und ein Zeichen zu setzen, dass etwas dagegen getan werden muss. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel reagierte im Anschluss an die rassistisch motivierte Ermordung von elf Menschen am Abend des 19. Februar 2020 in Hanau. Das ist genau der Tag, an dem das Bundeskabinett zuvor einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Rechtsradikalismus und Hasskriminalität beschlossen und öffentlich gemacht hatten. Die Bundeskanzlerin führte aus, dass genau dieses ¿Gift¿ jüngst zu den Untaten des NSU, dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und den Morden im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Synagoge von Halle (Saale) geführt hat. Noch im Oktober 2019 versuchte ein Rechtsextremist, unter Anwendung von Waffengewalt vergeblich in eine Synagoge in Halle (Saale) einzudringen und die dort befindlichen Menschen zu töten. Viele weitere Taten kursieren unter dem Thema ¿Hasskriminalität¿ bereits in der kriminalpolitischen Debatte.
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