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Die ertragsteuerliche Einordnung der Vermietung von Immobilien als entweder vermögensverwaltende oder gewerbliche Tätigkeit ist seit jeher problematisch und nach wie vor mit vielen Unklarheiten verbunden. So stellt sich auch nach einer Grundsatzentscheidung des BFH aus dem Jahre 2016 zur Vermietung von Flächen in Einkaufszentren die Frage, ob und inwieweit die dort herangezogene Differenzierung zwischen schädlichen Sonderleistungen und unschädlichen Nebenleistungen dogmatisch Bestand haben kann. Der oftmals sehr kasuistisch anmutenden Entscheidungsfindung der Praxis stellt die Arbeit einen…mehr

Produktbeschreibung
Die ertragsteuerliche Einordnung der Vermietung von Immobilien als entweder vermögensverwaltende oder gewerbliche Tätigkeit ist seit jeher problematisch und nach wie vor mit vielen Unklarheiten verbunden. So stellt sich auch nach einer Grundsatzentscheidung des BFH aus dem Jahre 2016 zur Vermietung von Flächen in Einkaufszentren die Frage, ob und inwieweit die dort herangezogene Differenzierung zwischen schädlichen Sonderleistungen und unschädlichen Nebenleistungen dogmatisch Bestand haben kann. Der oftmals sehr kasuistisch anmutenden Entscheidungsfindung der Praxis stellt die Arbeit einen rechtstheoretisch fundierten, methodischen Ansatz entgegen, der - unter Aufdeckung der Prinzipien und Wertungen des Ertragsteuerrechts - zu folgerichtigen Ergebnissen führen soll. Dabei werden die grundlegenden Erkenntnisse der juristischen Methodenlehre herausgearbeitet und fruchtbar gemacht. Anschließend werden besonders praxisrelevante Gestaltungsmodelle im Bereich von Vermietungstätigkeitenin vergleichbarer Weise einer dogmatischen Prüfung unterzogen.

Ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2022.
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Autorenporträt
Senel Sokollari studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und legte das Erste Juristische Staatsexamen im Jahr 2019 ab. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen und verfasste zeitgleich seine Dissertation, die im Juni 2022 mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ausgezeichnet wurde. Seit November 2021 ist er Rechtsreferendar beim Kammergericht in Berlin.