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Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verfassungsgerichtund dem Gesetzgeber ist heutzutage ein viel diskutiertes und doch nirgendwo endgültig gelöstes Problem. Die Kontroverse um die Frage, worin die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit liegen sollen und auf welche Weise die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gegenüber der verfassungsgerichtlichen Kontrolle gewährleistet werden kann, bleibt noch immer lebendig. In der Hinsicht, daß die amerikanische und die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit auf gemeinsame Schwierigkeiten stoßen, auf die die beiden Rechtsordnungen aber unterschiedlich…mehr

Produktbeschreibung
Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verfassungsgerichtund dem Gesetzgeber ist heutzutage ein viel diskutiertes und doch nirgendwo endgültig gelöstes Problem. Die Kontroverse um die Frage, worin die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit liegen sollen und auf welche Weise die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gegenüber der verfassungsgerichtlichen Kontrolle gewährleistet werden kann, bleibt noch immer lebendig. In der Hinsicht, daß die amerikanische und die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit auf gemeinsame Schwierigkeiten stoßen, auf die die beiden Rechtsordnungen aber unterschiedlich reagiert haben, versucht die Autorin, die gegenwärtige Kontroverse um die Verfassungsgerichtsbarkeit aus der deutsch-amerikanisch rechtsvergleichenden Perspektive zu untersuchen. Sie zeigt, ausgehend von den unterschiedlichen Hintergründen und Voraussetzungen unter der amerikanischen und der deutschen Rechtsordnung, die Auswirkungen der common law- und der kontinentaleuropäischen Tradition auf die Entwicklungsorientierung und -eigenschaft in den USA und der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Arbeit ist es, durch die Analyse der amerikanischen Entwicklung unter dem Einfluß des Common Law den Angelpunkt zur Überwindung der Schwierigkeit der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verfassungsgericht und dem Gesetzgeber aufzuzeigen und dadurch die heutige deutsche Debatte um die Verfassungsgerichtsbarkeit aus einer unterschiedlichen Perspektive zu examinieren. Daraus soll sich für die gegenwärtige Problematik eine überzeugende Antwort ergeben.