Die unterschiedliche Interessenwahrnehmungsbefugnis des Rechtslehrers im deutschen Verfahrensrecht
Silke Willems
Broschiertes Buch

Die unterschiedliche Interessenwahrnehmungsbefugnis des Rechtslehrers im deutschen Verfahrensrecht

Eine an StPO und ZPO orientierte Suche nach Gründen und Begründungen

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Nach138 Abs. 1 StPO kann als Verteidiger des Beschuldigten ein Rechtslehrer deutscher Hochschule gewählt werden. Nach78 Abs. 1 ZPO ist die Vertretung einer Partei vor den Kollegialgerichten ausschließlich dem Rechtsanwalt vorbehalten. Handelt es sich dabei um eine sach- und fachlich gebotene Entscheidung oder um eine rein willkürliche Abweichung, die entweder in der einen oder in der anderen Richtung zugunsten einer einheitlichen Handhabung der Korrektur bedarf? Dieser Frage geht die Verfasserin anhand systematischer, rechtsvergleichender, historischer und rechtspolitischer Themenstellung n...