Die gegenwärtige Struktur internationaler Beziehungen ist geprägt vom Aufkommen modernen Staatsverständnisses, welches auf Legitimation innerhalb eines begrenzten Territoriums basiert. Im Zuge dieser Einteilung ist es möglich zwischen StaatsbürgerInnen und den Staatsgebiet "Fremden" zu unterschieden. Das Recht auf Rechte steht jedoch - begründet auf der Idee der universellen Menschenrechte - allen Menschen unveräußerlich zu, ungeachtet von Staatszugehörigkeit. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es zur tatsächlichen Umsetzung universaler Rechte nicht nur eines politischen Willens von EntscheidungsträgerInnen bedarf, sondern vor allem auch des Engagements und aktiven Einsatzes von regierungsunabhängigen Organisationen (NGOs).Zu klären gilt es deshalb zum einen, welche Maßnahmen von Nationalstaaten bzw. supranationalen Instanzen - wie der Europäischen Union - selbst getroffen werden um die Rechte von Flüchtlingen und AsylwerberInnen zu gewährleisten und zum anderen, welche Rolle NGOs in diesem Kontext einnehmen bzw. welchen Beitrag die Soziale Arbeit leisten kann um das Recht auf Rechte auch für Flüchtlinge und AsylwerberInnen nicht als Idee abzutun, sondern zur Realität zu machen.