In kurzer Zeit hat das Vorsorgeprinzip eine weite Verbreitung erfahren. Darüber hinaus wurde die Umweltvorsorge in mehreren Rechtsordnungen vom Rechtsprinzip zum Verfassungsrang aufgewertet. Als Hauptursache ihres "Erfolgs" wird die Offenheitdes Vorsorgeprinzips gesehen, die aber zugleich wegen ihrer inhaltlichen Konturlosigkeitsein Hauptkritikpunkt ist. Insbesondere im Hinblick auf die Mitgliedstaaten der EU wird behauptet, dass zwischen den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen erhebliche Unterschiede hinsichtlich seiner Definition, seines normativen Gehalts und seiner Implementationskriterien bestehen. Diese inhaltliche Offenheit beeinträchtigt die verfassungsrechtliche Verbindlichkeit des Vorsorgeprinzips und verhindert die Ausformung von gemeinsamem Verfassungsrecht im europäischen Umweltverbund. Anhand einer Analyse im Bereich der Risiken durch elektromagnetische Felder von Mobilfunkanlagen stellt Silvia Delgado del Saz Inhalt und rechtliche Wirkungen dieses Grundsatzes in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten fest.