Der Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht es den Parteien, im Fall von Uneinigkeiten über ihre Verträge selbst die Art der Streitbeilegung festzulegen. Bei innergesellschaftlichen Beschlussmängelstreitigkeiten wird häufig die Schiedsgerichtsbarkeit gewählt. Ein Schiedsspruch schafft dabei Regelungen, die potentiell auch nicht am Verfahren Beteiligte binden. Wie lässt sich garantieren, dass die verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien eingehalten werden? Simon Jobst analysiert die Rechtslage in Deutschland und Italien und zeigt auf, dass sich das Spannungsfeld zwischen privatautonomer Regelungsfreiheit und Schutz der Verfahrensrechte auf verschiedenen Ebenen auflösen lässt, etwa durch die Beschränkung des Kreises der schiedsfähigen Streitigkeiten oder über besondere Wirksamkeitsanforderungen an Schiedsvereinbarungen. Das italienische Recht schützt Dritte mithilfe spezieller Verfahrensvorschriften. Dieses Modell prüft der Autor auf seine Übertragbarkeit in die deutsche Rechtsordnung und zeigt Perspektiven für das hiesige Schiedsverfahrensrecht auf. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und der Université Panthéon-Assas (Paris II); 2013 Licence en droit in Paris; 2016 Maîtrise en droit in Paris; 2016 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München; 2019 Promotion; seit 2018 Rechtsreferendariat am OLG München.
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