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Simone Kühnast geht innerhalb der vorliegenden Publikation der Frage des Verhältnisses von Tarif- und Privatautonomie nach und untersucht, inwieweit im Spannungsfeld zwischen tarif- und individualvertraglicher Regelung eine flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen möglich ist.
Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Verankerung sowohl der Tarifautomie als auch des Günstigkeitsprinzips widmet sich die Autorin zunächst dem Aspekt der Zulässigkeit der individualvertraglichen Unterschreitung von tariflichen Mindestarbeitsbedingungen. Sie gelangt insoweit zu dem Ergebnis, dass die mit den…mehr

Produktbeschreibung
Simone Kühnast geht innerhalb der vorliegenden Publikation der Frage des Verhältnisses von Tarif- und Privatautonomie nach und untersucht, inwieweit im Spannungsfeld zwischen tarif- und individualvertraglicher Regelung eine flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen möglich ist.

Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Verankerung sowohl der Tarifautomie als auch des Günstigkeitsprinzips widmet sich die Autorin zunächst dem Aspekt der Zulässigkeit der individualvertraglichen Unterschreitung von tariflichen Mindestarbeitsbedingungen. Sie gelangt insoweit zu dem Ergebnis, dass die mit den sogenannten »Beschäftigungspakten« beabsichtigte Einbeziehung der Arbeitsplatzsicherheit in den Günstigkeitsvergleich zu einer unzulässigen Aushöhlung der Tarifautonomie führen würde. Demgegenüber hält Kühnast die individualvertragliche Überschreitung tarifvertraglicher Höchstarbeitszeiten für zulässig.

Als Kehrseite der individualvertraglichen Unterschreitung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen werden diverse Möglichkeiten zur tarifvertraglichen Einflussnahme auf den über- und außertariflichen Bereich dargestellt. Die Autorin kommt insoweit zu dem Schluss, dass das vom Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit den Effektivklauseln aufgestellte Dogma vom »tariffreien Raum« unhaltbar ist. Vielmehr soll es den Tarifparteien gestattet sein, die Abschmelzung von über- und außertariflichen Entgeltbestandteilen aus Anlass der Tarifverdiensterhöhung zu verbieten oder von der Zustimmung des Betriebsrates abhängig zu machen, solange der Zulagenabbau mittels Änderungsvertrages uneingeschränkt möglich bleibt.
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