Mit der Verlagerung der Gesetzesauslegung von der Gesetzeskommission zur Rechtsprechung und der Abwendung von der reinen mechanischen richterlichen Wortlautanwendung der Gesetze wurde den preußischen Gerichten die Möglichkeit zur eigenständigeren Interpretation und Rechtsfindung nach den anerkannten Auslegungsregeln des 19. Jahrhunderts eröffnet. Das Königliche (Geheime) Obertribunal - zuständig als oberster Gerichtshof in Preußen für Revision und Nichtigkeitsbeschwerden in Zivil- und Strafsachen - veröffentlichte ab 1837 seine Urteile mit Entscheidungsgründen in einer offiziellen Sammlung. In dieser Arbeit wird auf einige dieser Entscheidungen aus dem Bereich des Rechts der ehelichen Gütergemeinschaft des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten eingegangen und anhand dieser die konkrete Rechtsanwendung in Einzelfällen, die Gesetzesauslegung sowie der Umgang mit bestehendem Recht, Unklarheiten und Diskussionspunkten aus Praxis und Wissenschaft durch das Obertribunal untersucht.