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Die Untersuchung gilt einer dogmatisch schwierigen Rechtsfrage im Schnittbereich des Verfassungsrechts - insbesondere Rechtsschutz und Haushaltsrecht - mit dem Beamtenrecht, die in der Praxis der Ernennung und Beförderung von Beamten häufig zu Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten führt: Kann ein im Bewerbungsverfahren um ein bestimmtes Amt und um eine entsprechende Planstelle unterlegener Bewerber, der in Wahrheit besser geeignet ist als der vom Dienstherrn zu Unrecht Ernannte, ggf. doch noch das - oder ein vergleichbares - Amt samt Planstelle erhalten?
Sirin Özfirat-Skubinn untersucht,
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Produktbeschreibung
Die Untersuchung gilt einer dogmatisch schwierigen Rechtsfrage im Schnittbereich des Verfassungsrechts - insbesondere Rechtsschutz und Haushaltsrecht - mit dem Beamtenrecht, die in der Praxis der Ernennung und Beförderung von Beamten häufig zu Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten führt: Kann ein im Bewerbungsverfahren um ein bestimmtes Amt und um eine entsprechende Planstelle unterlegener Bewerber, der in Wahrheit besser geeignet ist als der vom Dienstherrn zu Unrecht Ernannte, ggf. doch noch das - oder ein vergleichbares - Amt samt Planstelle erhalten?

Sirin Özfirat-Skubinn untersucht, ob der Grundsatz der Ämterstabilität mit der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Bestenauslese und dem korrespondierenden Recht des Besten dazu (Art. 33 Abs. 2 GG) sowie mit der dieses Recht schützenden Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) vereinbar ist. Anschließend prüft sie, wie tragfähig vor diesem Hintergrund der Versuch ist, das Entstehen von Rechtsschutzlücken durch den Ausbau des Eilrechtsschutzes zu vermeiden. Sodann wird erstmals der von der Rechtsprechung ergänzend entwickelte beamtenrechtliche Wiederherstellungsanspruch, der verbleibende Rechtsschutzlücken gerade schließen soll, charakterisiert, eingeordnet und auf seine Verfassungsmäßigkeit untersucht. Schließlich werden gleichwohl verbleibende Rechtsschutzlücken aufgezeigt und auch hierfür geeignete Kompensationsmodelle entwickelt.
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Autorenporträt
Sirin Özfirat-Skubinn wurde 1983 in Tübingen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von Oktober 2002 bis Januar 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz mit Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens. Von Februar 2007 bis September 2010 war sie als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martin Ibler tätig. Als Promotionsstipendiatin der Universität Konstanz promovierte sie im Juni 2010 mit Auszeichnung zum Dr. jur. Seit Oktober 2009 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Konstanz.
Rezensionen
"Die Verfasserin hat mit ihrer Dissertation der künftigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einen tragfähigen, gut fundierten und breit mit Nachweisen hinterlegten theoretischen Unterbau geliefert. Die flüssig und stringent formulierte Arbeit ist [...] von bleibendem Wert - und eine Fundgrube für jeden, der sich mit beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen zu befassen hat." Prof. Dr. Josef Franz Lindner, in: Die Öffentliche Verwaltung, 7/2012