Diplomarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Universität Siegen (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. Dr. Gero Hoch , Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In den letzten Jahren hat das öffentliche Interesse am Umweltschutz, seiner gesetzlichen Verankerung und seinen Auswirkungen immer mehr zugenommen. Eine Reihe von Gesetzen wurde verabschiedet bzw. bestehende Gesetze und Verordnungen wurden verschärft, um dieser gestiegenen Bedeutung des Umweltschutzes Rechnung zu trägen und ihn wirkungsvoller zu gestalten. Kritisch bleibt hierbei anzumerken, daß der unbefangene Beobachter bei diesen teilweise hektischen Aktivitäten des Gesetzgebers zuweilen den Eindruck hatte, daß dies häufiger nur deshalb geschah, um vermeintliche oder tatsächliche Ängste der Bevölkerung abzubauen und nicht immer Sachzwänge oder wissenschaftliche Erkenntnisse Ursache des politischen Handelns waren. Die Unternehmen wurden jedenfalls durch dieses Handeln und diese Änderung im öffentlichen Bewußtsein im Hinblick auf den Umweltschutz vor neue Herausforderungen und Aufgaben gestellt.
Mit der hier vorliegenden Arbeit soll nun untersucht werden, welche bilanziellen Auswirkungen der Umweltschutz für ein Unternehmen mit sich bringt. Es wird die Frage erörtert werden, wie Umweltschäden einerseits und Umweltschutzauflagen andererseits bilanziell zu behandeln sind, um den berechtigten Forderungen der Öffentlichkeit nach einem effizienten Schutz unseres Lebensraumes und unserer natürlichen Lebensgrundlagen nachzukommen.
Dabei ist sich der Verfasser der Tatsache durchaus bewußt, daß die rein bilanzielle Behandlung von Umweltschäden und Umweltschutzauflagen für sich genommen noch keinen wirkungsvolleren Schutz der Umwelt ermöglicht. Dennoch sind die hier behandelten Probleme für Unternehmen von großem Interesse, da ihre Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung natürlich unmittelbare Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens hat. Diese Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflußt aber im Gegenzug auch wieder die Höhe der Aufwendungen, die ein Unternehmen für den Umweltschutz tätigen kann. Insofern ist über die bilanzielle Behandlung der Umweltschäden und Umweltschutzauflagen eine zumindest indirekte Einflußnahme auch auf den Umfang des Umweltschutzes möglich. Wegen des hohen Stellenwertes, den dabei die öffentlich-rechtlichen Umweltschutzverpflichtungen einnehmen, wird sich der Verfasser weitgehend auf diese beschränken.
Die privatrechtlich begründeten Umweltverpflichtungen weisen so wenig Probleme auf, daß aus der Behandlung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen unmittelbar auf diese geschlossen werden kann. Zum Schluß dieser Einleitung noch ein paar Worte zur hier verwandten Terminologie. Nach Meinung des Verfassers ist es dabei durchaus legitim, die Begriffe Umweltschäden und Umweltschutzauflagen unter dem Oberbegriff Umweltlast zusammenzufassen, eine Subsumierung, die teilweise auch in der Literatur erfolgt. Diese Subsumierung ist umso berechtigter, als es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Bilanzierung von Umweltschäden einerseits und Umweltschutzauflagen andererseits gibt. Sollten diese dann doch einmal auftreten, ergibt sich aus dem Zusammenhang sofort, ob es sich um eine Umweltlast im Sinne einer bereits erfolgten Umweltschädigung oder einer Umweltschutzauflage handelt. Darüber hinaus werden in der hier vorliegenden Arbeit auch vielfach die Begriffe Umweltschutzverpflichtung bzw. Umweltverpflichtung Verwendung finden. Diese sind als Synonyme für die erwähnte Umweltlast zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung
2.Probleme der Bilanzierung von Vermögensgegenständen
2.1Kategorien dieser Gegenstände
2.2Bemessung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
2.3D...
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In den letzten Jahren hat das öffentliche Interesse am Umweltschutz, seiner gesetzlichen Verankerung und seinen Auswirkungen immer mehr zugenommen. Eine Reihe von Gesetzen wurde verabschiedet bzw. bestehende Gesetze und Verordnungen wurden verschärft, um dieser gestiegenen Bedeutung des Umweltschutzes Rechnung zu trägen und ihn wirkungsvoller zu gestalten. Kritisch bleibt hierbei anzumerken, daß der unbefangene Beobachter bei diesen teilweise hektischen Aktivitäten des Gesetzgebers zuweilen den Eindruck hatte, daß dies häufiger nur deshalb geschah, um vermeintliche oder tatsächliche Ängste der Bevölkerung abzubauen und nicht immer Sachzwänge oder wissenschaftliche Erkenntnisse Ursache des politischen Handelns waren. Die Unternehmen wurden jedenfalls durch dieses Handeln und diese Änderung im öffentlichen Bewußtsein im Hinblick auf den Umweltschutz vor neue Herausforderungen und Aufgaben gestellt.
Mit der hier vorliegenden Arbeit soll nun untersucht werden, welche bilanziellen Auswirkungen der Umweltschutz für ein Unternehmen mit sich bringt. Es wird die Frage erörtert werden, wie Umweltschäden einerseits und Umweltschutzauflagen andererseits bilanziell zu behandeln sind, um den berechtigten Forderungen der Öffentlichkeit nach einem effizienten Schutz unseres Lebensraumes und unserer natürlichen Lebensgrundlagen nachzukommen.
Dabei ist sich der Verfasser der Tatsache durchaus bewußt, daß die rein bilanzielle Behandlung von Umweltschäden und Umweltschutzauflagen für sich genommen noch keinen wirkungsvolleren Schutz der Umwelt ermöglicht. Dennoch sind die hier behandelten Probleme für Unternehmen von großem Interesse, da ihre Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung natürlich unmittelbare Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens hat. Diese Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflußt aber im Gegenzug auch wieder die Höhe der Aufwendungen, die ein Unternehmen für den Umweltschutz tätigen kann. Insofern ist über die bilanzielle Behandlung der Umweltschäden und Umweltschutzauflagen eine zumindest indirekte Einflußnahme auch auf den Umfang des Umweltschutzes möglich. Wegen des hohen Stellenwertes, den dabei die öffentlich-rechtlichen Umweltschutzverpflichtungen einnehmen, wird sich der Verfasser weitgehend auf diese beschränken.
Die privatrechtlich begründeten Umweltverpflichtungen weisen so wenig Probleme auf, daß aus der Behandlung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen unmittelbar auf diese geschlossen werden kann. Zum Schluß dieser Einleitung noch ein paar Worte zur hier verwandten Terminologie. Nach Meinung des Verfassers ist es dabei durchaus legitim, die Begriffe Umweltschäden und Umweltschutzauflagen unter dem Oberbegriff Umweltlast zusammenzufassen, eine Subsumierung, die teilweise auch in der Literatur erfolgt. Diese Subsumierung ist umso berechtigter, als es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Bilanzierung von Umweltschäden einerseits und Umweltschutzauflagen andererseits gibt. Sollten diese dann doch einmal auftreten, ergibt sich aus dem Zusammenhang sofort, ob es sich um eine Umweltlast im Sinne einer bereits erfolgten Umweltschädigung oder einer Umweltschutzauflage handelt. Darüber hinaus werden in der hier vorliegenden Arbeit auch vielfach die Begriffe Umweltschutzverpflichtung bzw. Umweltverpflichtung Verwendung finden. Diese sind als Synonyme für die erwähnte Umweltlast zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung
2.Probleme der Bilanzierung von Vermögensgegenständen
2.1Kategorien dieser Gegenstände
2.2Bemessung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
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