Die Bauvorhaben im Außenbereich stellen ein ständig aktuelles Thema der Zulässigkeit von Bauvorhaben dar, welches in der praktischen Handhabung viele Probleme beinhaltet.
Immer wieder steht die Praxis vor den Fragen der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben sowie zur Handhabung der Begünstigungsregelungen.
In dieser Veröffentlichung beschäftigt sich der Autor ausschließlich mit dem Außenbereich. Auf die anderen Bereiche wird insofern jedoch auch eingegangen, als es für das Verständnis der Regelungen zum Außenbereich erforderlich erscheint.
Das Buch gibt den Verantwortlichen in den Genehmigungsbehörden und Kommunalverwaltungen, aber auch dem interessierten Bürger auf der Grundlage der Rechtsprechung sowie in Auswertung der Kommentarliteratur Hilfe und Unterstützung. In den Anlagen findet der Leser praktische Hilfen für die fachliche Arbeit und Auskunft darüber, welche Rolle der Außenbereich im Baugeschehen nach dem Baugesetzbuch hat und wie dementsprechend Bauvorhaben im Außenbereich nach den Regeln des Baugesetzbuches zu beurteilen sind.
Immer wieder steht die Praxis vor den Fragen der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben sowie zur Handhabung der Begünstigungsregelungen.
In dieser Veröffentlichung beschäftigt sich der Autor ausschließlich mit dem Außenbereich. Auf die anderen Bereiche wird insofern jedoch auch eingegangen, als es für das Verständnis der Regelungen zum Außenbereich erforderlich erscheint.
Das Buch gibt den Verantwortlichen in den Genehmigungsbehörden und Kommunalverwaltungen, aber auch dem interessierten Bürger auf der Grundlage der Rechtsprechung sowie in Auswertung der Kommentarliteratur Hilfe und Unterstützung. In den Anlagen findet der Leser praktische Hilfen für die fachliche Arbeit und Auskunft darüber, welche Rolle der Außenbereich im Baugeschehen nach dem Baugesetzbuch hat und wie dementsprechend Bauvorhaben im Außenbereich nach den Regeln des Baugesetzbuches zu beurteilen sind.
"(...) Deshalb gehört der neue Koppitz möglichst in allen Bauabteilungen als erste Orientierung auf den Schreibtisch.(...) Dr. Hans-Cord Sarnighausen, Richter am Oberverwaltungsgericht a.D., Lüneburg, in "Bayerische Verwaltungsblätter BayVBl.", Nr. 04/01, Jg. 132., Richard Boorberg Verlag GmbH & Co., München