Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen. Dass die Wahl zwischen diesen Optionen zunehmend Probleme bereitet, legt die umfangreiche Judikatur der letzten Jahre nahe. Stefan Bohlsen untersucht die Entscheidungsmöglichkeiten des Grundbuchverfahrensrechts auf einen nicht unmittelbar vollzugsfähigen Eintragungsantrag, strukturiert ihre Anwendungsbereiche und beleuchtet ihre Verzahnung mit dem Immobiliarsachen- und Zwangsvollstreckungsrecht. Er geht auch der Frage nach, ob Vorbescheide und informelle Entscheidungsformen de lege lata zulässig sind. Der Autor widmet sich sodann einer rechtstatsächlichen Untersuchung und kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage in der praktischen Übung der Grundbuchämter gegenwärtig nur unzureichend Beachtung findet. Ausgehend von diesem Spannungsverhältnis zwischen Theorie und Praxis erwägt er, wie das Interesse an einem konzentrierten Grundbuchverfahren, die Richtigkeitsgewähr des Grundbuchs und die formalistischen Zwänge des Liegenschaftsrechts de lege ferenda schonender austariert werden könnten.
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»Der Autor hat in seinem Buch die gesamte Rechtsprechung und Literatur zu dem Themenkomplex vorbildlich berücksichtigt und ausgewertet. Das Werk ist von höchstem wissenschaftlichem Niveau. Mindestens ein Exemplar des Buches sollte bei jedem Grundbuchamt stehen und die Grundbuchrechtspfleger/innen sollten davon regen Gebrauch machen.« Prof. Roland Böttcher, in: Rechtspfleger Studienhefte, 6/2023