Der Autor widmet sich der Betrachtung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Der Schwerpunkt der Aussführungen liegt auf den Auswirkungen der strafrechtlichen Bruttoabschöpfung beim drittbegünstigten Unternehmen. Hierzu werden die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bei unternehmensbezogen Straftaten, unter Einbeziehung der aktuellen Rechtssprechung und des Meinungstandes in der Literatur, analysiert. Auf Grundlage dieser Auswertung werden unter Abwägung der eingriffsintensiven Folgen der Bruttoabschöpfung bei unternehmensbezogen Straftaten präventive Ansätze zur Begrenzung des Instituts entwickelt. …mehr
Der Autor widmet sich der Betrachtung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Der Schwerpunkt der Aussführungen liegt auf den Auswirkungen der strafrechtlichen Bruttoabschöpfung beim drittbegünstigten Unternehmen. Hierzu werden die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bei unternehmensbezogen Straftaten, unter Einbeziehung der aktuellen Rechtssprechung und des Meinungstandes in der Literatur, analysiert. Auf Grundlage dieser Auswertung werden unter Abwägung der eingriffsintensiven Folgen der Bruttoabschöpfung bei unternehmensbezogen Straftaten präventive Ansätze zur Begrenzung des Instituts entwickelt.
Stefan Reißig hat Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg studiert. Er erhielt ein Stipendium zur Förderung seiner Promotion. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Freistaat Sachsen, wo er zum Richter ernannt wurde.
Inhaltsangabe
Möglichkeiten Einziehung und Verfall im Wirtschaftsstrafrecht - Vermögensabschöpfung bei Unternehmen - Rechtsnatur der Vermögensabschöpfung - Folgen uneingeschränkter Bruttoabschöpfung bei unternehmensbezogenen Straftaten - Einziehung beim Drittbegünstigten - Begrenzung der Vermögensabschöpfung
Möglichkeiten Einziehung und Verfall im Wirtschaftsstrafrecht - Vermögensabschöpfung bei Unternehmen - Rechtsnatur der Vermögensabschöpfung - Folgen uneingeschränkter Bruttoabschöpfung bei unternehmensbezogenen Straftaten - Einziehung beim Drittbegünstigten - Begrenzung der Vermögensabschöpfung
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