Der Tarifabnehmerbereich der Elektrizitätswirtschaft unterliegt einer umfassenden Regulierung, die durch Staatsversagen gekennzeichnet ist. Staatsversagen wird anhand einer Diskussion der Bundestarifordnung Elektrizität 1990 aufgezeigt, die für die Regulierung des Tarifabnehmerbereichs von besonderer Bedeutung ist. Desweiteren wird durch die empirische Untersuchung der allgemeinen Tarife von mehr als 300 Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine mangelnde Regulierung nachgewiesen. Es wird dargelegt, daß ineffiziente allgemeine Tarife auf der mangelnden Institutionalisierung der Bundestarifordnung Elektrizität 1990 basieren, jedoch auch Folge einer unzureichenden Ausübung der Tarifgenehmigung durch die einzelnen Bundesländer sind. Hieraus folgernd werden Maßnahmen zur Verbesserung der institutionellen Strukturierung der Regulierung des Tarifabnehmerbereichs erläutert.