Der Ausgleich der Interessen der Wirtschaft und des Umweltschutzes in Frankreich
Eine rechtsvergleichende Studie zu Ermessensentscheidungen im Umweltrecht im Lichte der Internationalisierung des Rechts am Beispiel der National- und Regionalparks in Frankreich
Der Ausgleich der Interessen der Wirtschaft und des Umweltschutzes in Frankreich
Eine rechtsvergleichende Studie zu Ermessensentscheidungen im Umweltrecht im Lichte der Internationalisierung des Rechts am Beispiel der National- und Regionalparks in Frankreich
Beim Ausgleich zwischen den Interessen des Umweltschutzes und der Wirtschaft spielt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich das zugleich im Völker- und Europarecht verankerte Prinzip der nachhaltigen Entwicklung eine wesentliche Rolle. Aus juristischer Perspektive sind Schlüsselakteure bei der Durchsetzung dieses Prinzips die Verwaltung und die Gerichte, die die maßgeblichen Normen des Umweltschutzes auslegen und anwenden. Speziell im Bereich der Tourismuswirtschaft sind neben den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den Rechten und Interessen der wirtschaftlichen Akteure im…mehr
Beim Ausgleich zwischen den Interessen des Umweltschutzes und der Wirtschaft spielt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich das zugleich im Völker- und Europarecht verankerte Prinzip der nachhaltigen Entwicklung eine wesentliche Rolle. Aus juristischer Perspektive sind Schlüsselakteure bei der Durchsetzung dieses Prinzips die Verwaltung und die Gerichte, die die maßgeblichen Normen des Umweltschutzes auslegen und anwenden. Speziell im Bereich der Tourismuswirtschaft sind neben den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den Rechten und Interessen der wirtschaftlichen Akteure im Tourismussektor die Rechte und Interessen der Erholung oder Erlebnis suchenden Touristen zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass sich die bei der Entscheidungsfindung anzuwendenden Methoden der Ermessensausübung in Deutschland und in Frankreich deutlich unterscheiden.
Stefanie Lüer studierte Rechtwissenschaft an den Universitäten Trier, Speyer und Orléans. Ihre Doktorarbeit wurde von der DFH/UFA gefördert (Cotutelle mit Universität Speyer und Université Paris 1 Panthéon Sorbonne). Sie ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete für internationale Wirtschaftskanzleien. Heute arbeitet Sie als Legal Counsel für eine Internationale Organisation.