Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, das am 15. Januar 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz im eigenen Ermessen auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und dabei zu beurteilen, ob das Bundesverfassungsgericht eine tragbare Entscheidung getroffen hat. Des Weiteren eröffnen sich aufgrund der Nichtigkeitserklärung gegebenenfalls neue Wege, die beschritten werden können. So soll Prüfungsbestandteil sein, ob bei einer Bedrohung des Luftverkehrs andere Rechtsgrundlagen herangezogen werden können, aufgrund derer ein Abschuss möglich ist. Die CDU und CSU sahen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Glauben an eine ¿Win-Win-Situation¿ entgegen. So versprachen sie sich vom Urteil entweder die Rechtmäßigkeitserklärung oder eine Anleitung zur notwendigen Änderung des Grundgesetzes. Die erhoffte Anleitung zur Grundgesetzänderung wurde jedoch durch das Urteil nicht erteilt. Daher sollen in dieser Arbeit Überlegungen getroffen werden, inwieweit eine Änderung des Grundgesetzes erfolgen muss und kann. Als verwaltungsrechtlich problematisch stellt sich bei der Umsetzung des LuftSiG die Frage dar, welches Vollstreckungsrecht für einen möglichen Abschuss angewandt werden muss. Zu unterscheiden ist daher die Vollstreckung nach dem Vollstreckungsrecht des Bundes oder der Länder. Da die Streitkräfte, angenommen ein Einsatz im Inneren ist möglich, die Länder und somit die Polizeikräfte unterstützen, ist es fraglich, ob sie für die Vollstreckung das Vollstreckungsrecht des Bundes anwenden dürfen oder ob sie sich dem Vollstreckungsrecht der Länder unterordnen müssen. Dass diese Fragestellung auch verwaltungspraktische Probleme in der Umsetzung aufwirft, wird die Bearbeitung des entsprechenden Abschnittes zeigen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.