Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese rasante technische Entwicklung, insbesondere im Bereich der Datenverarbeitung, sowie die Vielzahl der im Internet vorhandenen Daten machen es Arbeitgebern leicht, sich im Internet umfassend über Bewerber zu informieren. Dies birgt jedoch für Bewerber ein erhöhtes Risiko, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt zu werden. Diesbezüglich wird diese Arbeit aufzeigen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten ein Arbeitgeber hat, den Umgang mit im Internet recherchierten personenbezogenen Daten zu rechtfertigen und inwieweit ihm dabei - zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Bewerbers - Grenzen gesetzt sind.Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des rechtlichen Umfeldes des Beschäftigtendatenschutzes. Angesichts der Tatsache, dass die nach dem BDSG erhobenen Daten die Grundlage zur Feststellung einer möglichen Benachteiligung oder Diskriminierung bilden, werden in dem ersten Kapitel die AGG-rechtlichen sowie die schadensersatzrechtlichen Implikationen der Auswahl außerbetrieblicher Bewerber erörtert. Die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Vorschriften werden anhand eines Rechtsstreits aus der Praxis verdeutlicht. Im Anschluss daran wird sich das zweite Kapitel zunächst mit den allgemeinen Aspekten und sodann mit den kollektiv rechtlichen Aspekten der Auswahl bereits im Betrieb beschäftigter Bewerber befassen.Anschließend wird im dritten Kapitel der allgemeine Persönlichkeitsschutz beschrieben, der in einem Betrieb zu beachten ist. Ob Arbeitgeber möglicherweise dennoch die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter verletzen, wird anhand von zwei prägnanten Beispielen aus der Praxis dargelegt.Zum besseren Verständnis des rechtlichen Hintergrundes des Beschäftigtendatenschutzes ist ein umfassendes Verständnis für die vorherige Rechtslage erforderlich, da diese die Basis für die aktuelle Rechtslage sowie die aktuelle Entwicklung in diesem Bereich bildet. Vor diesem Hintergrund werden im vierten Kapitel neben der vorherigen auch die aktuelle Rechtslage sowie die vorgesehenen Änderungen im Beschäftigtendatenschutz erörtert. Zum Abschluss werden im fünften Kapitel die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zusammengefasst und sodann Anregungen für einen gewissenhaften Umgang mit personenbezogenen Daten sowohl seitens der Arbeitgeber als auch seitens eines jeden Einzelnen gegeben.
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