Magisterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Folter, Misshandlungen, Ehrenmorde, ungerechtfertigte Verurteilungen, eingeschränkte Meinungsfreiheit, Demonstrationsverbote - das sind Schlagworte, die sich in der Debatte um die Menschenrechtssituation in der Türkei oftmals in den Vordergrund drängen. Denn obwohl die Türkei sich seit der Ausrufung der Republik im Jahr 1923 nach westlichen, demokratischen Werten orientiert, einer Vielzahl von demokratischen Organisationen angehört und bereits im Jahre 1954 die Europäische Menschenrechts-konvention (EMRK) ratifiziert hat, genießt der Schutz der Menschenrechte in der Türkei immer noch nicht den Stellenwert, den er längst einnehmen müsste. Aus diesem Grund spielt die Menschenrechtsproblematik im Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union (EU) eine bedeutende Rolle. Denn die Bestrebungen der Türkei, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, können nur erfolgreich sein, wenn - neben der Umsetzung weiterer Kriterien - die Menschenrechte geachtet werden.
Auch wenn der Europäische Rat der Türkei im Dezember 2004 die hinreichende Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen bescheinigte und die Beitrittsgespräche mit der Türkei am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden, zeigen die jährlichen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission (EU-Kommission), dass bei der Umsetzung der Reformen gerade die politischen Anforderungen wie die Einhaltung der Menschenrechte hinter den Erwartungen der Europäischen Union an die Türkei zurückstehen.
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und den jetzigen Stand der Umsetzung der Menschenrechte in der Türkei. Dabei soll die Frage beantwortet werden, wie die Anforderungen der EU zur Verbesserung der Menschenrechtsstandards umgesetzt und inwieweit die Fortschritte durch die EU-Kommission auch tatsächlich gewürdigt werden.
Bei der Umsetzung der Standards spielen ausgehend von den Kopenhagener Kriterien sowohl rechtlich-formale Aspekte sowie die tatsächliche Anwendung in der täglichen Praxis eine Rolle.
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Auch wenn der Europäische Rat der Türkei im Dezember 2004 die hinreichende Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen bescheinigte und die Beitrittsgespräche mit der Türkei am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden, zeigen die jährlichen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission (EU-Kommission), dass bei der Umsetzung der Reformen gerade die politischen Anforderungen wie die Einhaltung der Menschenrechte hinter den Erwartungen der Europäischen Union an die Türkei zurückstehen.
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und den jetzigen Stand der Umsetzung der Menschenrechte in der Türkei. Dabei soll die Frage beantwortet werden, wie die Anforderungen der EU zur Verbesserung der Menschenrechtsstandards umgesetzt und inwieweit die Fortschritte durch die EU-Kommission auch tatsächlich gewürdigt werden.
Bei der Umsetzung der Standards spielen ausgehend von den Kopenhagener Kriterien sowohl rechtlich-formale Aspekte sowie die tatsächliche Anwendung in der täglichen Praxis eine Rolle.
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