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  • Format: PDF

Der Autor befasst sich im Wesentlichen mit der Entwicklung der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Rechtsprechung und Versicherungswissenschaft. AVB sind ein zentrales Element des Versicherungsrechts und dienen der Versicherungswirtschaft bereits jahrhundertelang als Mittel für eine einheitliche Vertragsgestaltung. Während sich die Bedingungswerke anderer Wirtschaftszweige, die greifbare Waren produzieren und/oder vertreiben, in der Regelung von Nebenabreden erschöpfen, besteht die wesentliche Aufgabe der AVB weit darüber hinaus in der Gestaltung des eigentlichen Produkts…mehr

  • Geräte: PC
  • ohne Kopierschutz
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  • Größe: 1.72MB
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Produktbeschreibung
Der Autor befasst sich im Wesentlichen mit der Entwicklung der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Rechtsprechung und Versicherungswissenschaft. AVB sind ein zentrales Element des Versicherungsrechts und dienen der Versicherungswirtschaft bereits jahrhundertelang als Mittel für eine einheitliche Vertragsgestaltung. Während sich die Bedingungswerke anderer Wirtschaftszweige, die greifbare Waren produzieren und/oder vertreiben, in der Regelung von Nebenabreden erschöpfen, besteht die wesentliche Aufgabe der AVB weit darüber hinaus in der Gestaltung des eigentlichen Produkts "Versicherungsschutz". Aufgrund dieser, ihnen bereits durch den historischen Gesetzgeber zugewiesenen Aufgabe gehört die Auslegung von AVB zu den "bedeutendsten Fragen des modernen Versicherungsrechts". Gegenstand dieses Buches ist es, die Entwicklung der Auslegung von AVB von der anfangs rein subjektiven Auslegung durch das Reichsgericht über die gesetzesähnliche/gesetzesgleiche Auslegung hin zur heute vorherrschenden Auslegung des BGH nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aufzuzeigen und zu diskutieren. Der Autor befasst sich dabei mit kontrovers diskutierten Einzelproblemen, wie z. B. der Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte, zeigt Ungereimtheiten und Widersprüche bei der Auslegung aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers auf und erörtert alternative Ansatzmöglichkeiten.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Prof. Dr. Peter Albrecht (Jahrgang 1956), Diplom-Mathematiker und Aktuar DAV ist an der Universität Mannheim seit 1989 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Risikotheorie, Portfolio Management und Versicherungswirtschaft sowie seit 2002 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft. Weitere Rufe erhielt Prof. Albrecht an die Universitäten Giessen und Heidelberg sowie an die Humboldt-Universität zu Berlin. Prof. Albrecht ist Mitbegründer der Deutschen AFIR (Actuarial Approach for Financial Risks )-Gruppe und war bis 2003 ihr wissenschaftlicher Leiter. Er ist Gründungsvorstand und ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung sowie ehemaliges Mitglied des Präsidiums der AFIR-Sektion der Internationalen Aktuarvereinigung (IAA). Im Jahr 1996 war er der wissenschaftliche Leiter des Internationalen AFIR-Colloquiums in Nürnberg. Im Jahr 2003 war Prof. Albrecht Mitglied der Kommission Soziale Sicherheit ("Herzog-Kommission") der CDU. Von 1991 - 2007 war Prof. Albrecht Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik (DGVFM). Von 2004 - 2009 war Prof. Albrecht Mitglied des Vorstands des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft. Prof. Albrecht ist Verfasser, Mitverfasser und Herausgeber von mehr als zehn Buchveröffentlichungen und Autor bzw. Mitautor von mehr als einhundertfünfzig nationalen und internationalen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Die Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit liegen in den Gebieten Risikomanagement und Versicherung, Investmentmanagement sowie Finanz- und Versicherungsmathematik Univ.-Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. ist Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim.