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Größere internationale Wirtschaftsstreitigkeiten werden heute ganz überwiegend vor Schiedsgerichten ausgetragen. Die jeweiligen Parteien erwarten eine wirtschaftsgerechte Verfahrensgestaltung, bei der die Effizienz eine zentrale Rolle spielt. Diese Erwartung wird nicht zuletzt dann oft enttäuscht, wenn sich in einem Schiedsverfahren Parteien aus dem civil law- und dem common law-Rechtskreis gegenüberstehen und unterschiedliche Verfahrensverständnisse aufeinanderprallen. Besondere Diskrepanzen tun sich bei der Gestaltung der Sachverhaltsermittlung auf.
Der Verfasser nimmt dies zum Anlaß für
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Produktbeschreibung
Größere internationale Wirtschaftsstreitigkeiten werden heute ganz überwiegend vor Schiedsgerichten ausgetragen. Die jeweiligen Parteien erwarten eine wirtschaftsgerechte Verfahrensgestaltung, bei der die Effizienz eine zentrale Rolle spielt. Diese Erwartung wird nicht zuletzt dann oft enttäuscht, wenn sich in einem Schiedsverfahren Parteien aus dem civil law- und dem common law-Rechtskreis gegenüberstehen und unterschiedliche Verfahrensverständnisse aufeinanderprallen. Besondere Diskrepanzen tun sich bei der Gestaltung der Sachverhaltsermittlung auf.

Der Verfasser nimmt dies zum Anlaß für eine rechtsvergleichende Untersuchung des Beweisrechts des unlängst grundlegend reformierten deutschen und englischen Schiedsverfahrensrechts und untersucht, inwiefern die Beweisregeln der International Bar Association ihrer Zielsetzung gerecht werden, eine Brücke zwischen civil law und common law zu schlagen.

Steffen Knoblach zeigt, daß mit den Reformen wesentliche Unterschiede in den rechtlichen Vorgaben für die Sachverhaltsermittlung beseitigt wurden, und empfiehlt im Hinblick auf die verbleibenden Diskrepanzen eine modifizierte Vereinbarung der IBA-Rules.