Mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.07.2013 hat der deutsche Gesetzgeber die europäische AIFM-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Erstmalig werden in Deutschland auch geschlossene Investmentfonds, denen das Marktsegment Private Equity zuzuordnen ist, einer investmentrechtlichen Regulierung unterworfen.
Private Equity-Fonds und deren Verwalter werden durch die gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Bereichen Ihrer Tätigkeit beeinflusst. Die Bewertung der Portfoliounternehmen ist einer dieser Bereiche. Satt den nationalen Vorschriften der Rechnungslegung sind dabei nun die entsprechenden Regelungen des neuen Bewertungsregimes rund um das KAGB relevant.
In der vorliegenden Ausarbeitung werden die Anforderungen der Vorschriften an die Bewertung der Portfoliounternehmen von Private Equity-Fonds herausgearbeitet und strukturiert. Des Weiteren werden vorhandene Interpretationsspielräume ausgefüllt, gesetzliche Vorgaben und ihre Implikationen im Kontext von Private Equity beurteilt sowie Anstöße zur praktischen Gesetzesumsetzung gegeben. Die Betrachtung beschränkt sich dabei nicht auf die juristische Perspektive, sondern berücksichtigt auch wirtschaftliche Blickwinkel und stellt einen Bezug zu typischen Problemfeldern der Unternehmensbewertung her.
Private Equity-Fonds und deren Verwalter werden durch die gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Bereichen Ihrer Tätigkeit beeinflusst. Die Bewertung der Portfoliounternehmen ist einer dieser Bereiche. Satt den nationalen Vorschriften der Rechnungslegung sind dabei nun die entsprechenden Regelungen des neuen Bewertungsregimes rund um das KAGB relevant.
In der vorliegenden Ausarbeitung werden die Anforderungen der Vorschriften an die Bewertung der Portfoliounternehmen von Private Equity-Fonds herausgearbeitet und strukturiert. Des Weiteren werden vorhandene Interpretationsspielräume ausgefüllt, gesetzliche Vorgaben und ihre Implikationen im Kontext von Private Equity beurteilt sowie Anstöße zur praktischen Gesetzesumsetzung gegeben. Die Betrachtung beschränkt sich dabei nicht auf die juristische Perspektive, sondern berücksichtigt auch wirtschaftliche Blickwinkel und stellt einen Bezug zu typischen Problemfeldern der Unternehmensbewertung her.