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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kontur des Anspruchsbegriffs, insbesondere mit Blick auf die »dinglichen« Ansprüche des Sachenrechts. Sie skizziert die Entstehung des Anspruchsbegriffs und seine Wurzeln im Recht des 19. Jahrhunderts. Der damalige Stand der Lehre bezüglich der Rechtsverletzung als Voraussetzung einer actio wird nachgezeichnet. Im Anschluss erörtert die Arbeit die dogmatische Kontur des heutigen Anspruchsbegriffes, welcher reines Rechtsverwirklichungsinstrument und vom jeweiligen, eine Wertzuweisung vornehmenden Substanzrecht zu trennen ist. Die Verletzung eines…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kontur des Anspruchsbegriffs, insbesondere mit Blick auf die »dinglichen« Ansprüche des Sachenrechts. Sie skizziert die Entstehung des Anspruchsbegriffs und seine Wurzeln im Recht des 19. Jahrhunderts. Der damalige Stand der Lehre bezüglich der Rechtsverletzung als Voraussetzung einer actio wird nachgezeichnet. Im Anschluss erörtert die Arbeit die dogmatische Kontur des heutigen Anspruchsbegriffes, welcher reines Rechtsverwirklichungsinstrument und vom jeweiligen, eine Wertzuweisung vornehmenden Substanzrecht zu trennen ist. Die Verletzung eines Substanzrechtes ist Voraussetzung jedes Anspruchs. Auf dieser Basis wird die Struktur einer solchen Rechtsverletzung umrissen, welche stets eine gegenwärtige sein muss. Abschließend untersucht die Studie, welche Folgerungen sich für die Rechtsverwirklichungsansprüche des Sachenrechts, insbesondere die §§ 985 und 1004 BGB, jeweils aus vorstehenden Erkenntnissen ziehen lassen.
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Autorenporträt
Stephan Janich studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und provomierte im Anschluss an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Stephan Lorenz. Er war in München bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig und absolvierte im dortigen Oberlandesgerichtsbezirk sein Rechtsreferendariat mit Station unter anderem beim Bundespatentgericht. Im Jahr 2021 legte er in Bayern die Zweite Juristische Staatsprüfung ab und ist seit 2022 als Richter in der nordrhein-westfälischen Justiz tätig.