Die Haftung des Betriebsrats sowie die persönliche Haftung der Betriebsratsmitglieder bei der Beauftragung externer Dritter war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.10.2012. Der Autor untersucht die Haftungsverhältnisse zwischen dem beauftragten Dritten, dem Betriebsrat, den Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber. Ferner entwickelt er ein angemessenes Haftungssystem zwischen den bei der Beauftragung Dritter durch den Betriebsrat Beteiligten. Auch die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung und die Rechtswegeröffnung in Haftungsprozessen werden erörtert.
Die Haftung des Betriebsrats sowie die persönliche Haftung der Betriebsratsmitglieder bei der Beauftragung externer Dritter war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.10.2012. Der Autor untersucht die Haftungsverhältnisse zwischen dem beauftragten Dritten, dem Betriebsrat, den Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber. Ferner entwickelt er ein angemessenes Haftungssystem zwischen den bei der Beauftragung Dritter durch den Betriebsrat Beteiligten. Auch die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung und die Rechtswegeröffnung in Haftungsprozessen werden erörtert.
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Schriften zum deutschen und europäischen Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit 19
Stephan Picht studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und wurde am Fachbereich Rechtswissenschaften der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. Er ist als Rechtsanwalt tätig. Sein Tätigkeitschwerpunkt ist das individuelle und kollektive Arbeitsrecht.
Inhaltsangabe
Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beauftragung Dritter - Haftungsansprüche Dritter nach Verpflichtungserklärungen des Betriebsrats - Persönliche Haftung von Betriebsratsmitgliedern für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten des Betriebsrats - D&O Versicherung für Betriebsratsmitglieder.
Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beauftragung Dritter - Haftungsansprüche Dritter nach Verpflichtungserklärungen des Betriebsrats - Persönliche Haftung von Betriebsratsmitgliedern für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten des Betriebsrats - D&O Versicherung für Betriebsratsmitglieder.
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