Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Human Resource Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der schwersten Finanzkrise seit dem Zweiten Weltkrieg, welche von Mitte 2007 bis Anfang 2009 andauerte, haben Regierungen auf der ganzen Welt Maßnahmen in die Wege geleitet, um die nationalen und internationalen Finanzmärkte zu stärken. Neben der Auferlegung von Konjunkturprogrammen wurde parallel nach den Ursachen dieser Krise gesucht.Als ein Auslöser der Krise wurden immer wieder die Vergütungssysteme für Vorstände benannt. Die Diskussion um Managervergütung fand ursprünglich über Jahrzehnte hinweg aus-schließlich in den USA statt. Im Jahre 2005 wurde in Deutschland ein Gesetz zur Sicherstellung der Angemessenheit erlassen. Das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) sollte den Aktionären ermöglichen, zu überprüfen, ob die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben stehen. Am 5. August 2009 wurde das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) erlassen - die Maßstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurden somit konkretisiert. Für die künftige Sicherstellung angemessener Vorstandsvergütung bildete hierbei die Neugestaltung der Vergütungssysteme die Basis.Zielsetzung dieser Arbeit ist es, nachdem Deutschland das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung erlassen hat, herauszuarbeiten, ob zum Einen, international bereits ähnliche Maßnahmen existieren und zum Anderen, welche genauen Maßnahmen geleistet wurden um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen oder ob überhaupt Maßnahmen existieren, die der Sicherstellung der Angemessenheit der Managervergütung dienen sollen. Des Weiteren soll untersucht werden, ob die einzelnen Staaten den Empfehlungen der Europäischen Kommission nachgekommen sind und wie diese Empfehlungen umgesetzt wurden. So gibt es dieMöglichkeit, diese über soft law oder hard law durchzusetzen. Soft law beschreibt die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in die Empfehlungen der jeweiligen Corporate Governance Kodizes und ist somit nicht rechtlich bindend, hard law dagegen beschreibt strikte gesetzliche Regelungen.
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