Der Umfang des wirtschaftlichen Austausches zwischen Deutschland und Süd-Korea wächst stetig. Süd-Korea ist inzwischen der drittgrößte Absatzmarkt für deutsche Unternehmen in Asien nach der Volksrepublik China und Japan. Aus den zunehmenden Verflechtungen zwischen den beteiligten Volkswirtschaften ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen, nicht zuletzt auf steuerlichem Gebiet. So stellen sich Probleme internationaler Doppelbesteuerung wie auch der Verwendung unangemessener Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland das AStG mit Wirkung zum 1.1.2008 geändert. Eine solche Regelung des nationalen Außensteuerrechts eines Staates steckt den Rahmen ab für beide Beteiligte des Steuerrechtsverhältnisses: auf der einen Seite für die international agierenden Unternehmen, die daran interessiert sind, neue Märkte zu erschließen, und die zuständige Finanzverwaltung auf der anderen Seite. Diese Arbeit untersucht die gesetzlichen Maßnahmen zur Vermeidung international unangemessener Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen sowohl im deutschen als auch im koreanischen Steuerrecht im Vergleich.