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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Veranstaltung: Wirtschaftspolitisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Reform des Abstimmungsverfahrens im EZB-Rat im Falle von mehr als 15 EWU-Mitgliedern, wurde am 21.03.2003 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen. Der EZB-Rat ist zuständig für die Festlegung der europäischen Geldpolitik und bildet damit das Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank. Im EZB-Rat sind jene Länder vertreten, die den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Veranstaltung: Wirtschaftspolitisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Reform des Abstimmungsverfahrens im EZB-Rat im Falle von mehr als 15 EWU-Mitgliedern, wurde am 21.03.2003 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen. Der EZB-Rat ist zuständig für die Festlegung der europäischen Geldpolitik und bildet damit das Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank. Im EZB-Rat sind jene Länder vertreten, die den Euro eingeführt haben. Seit dem 1. Mai 2004 gehören die acht mittel- und osteuropäischen Staaten: Estland, Lettland Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, sowie Malta und Zypern der Europäischen Union und damit dem Europäischen System der Zentralbanken an. Mit dem EWU-Beitritt verpflichten sich diese Staaten, den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu übernehmen, sobald sie die Konvergenzkriterien des Vertrages von Maastricht erfüllen. Für diese Länder gilt die Opting-Out-Klausel Großbritanniens und Dänemarks nicht. Mit der Einführung des Euro in den zehn neuen Mitgliedsstaaten, würden nach heutigem Modell auch zehn neue Länder im EZB-Rat vertreten sein. Aus den bisher 18 Stimmen (6 Direktorium, 12 Mitgliedsstaaten) würden künftig 28 Stimmen. Bei einem Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Schwedens würde sich diese Zahl auf 31 erhöhen. Um aber weiterhin eine zügige und effiziente Entscheidungsfindung zu gewährleisten wurde von der EZB das Modell der „Minimum Representation“ mit einer Art „doppelter“ Rotation als Alternative zum bisherigen Abstimmungsverfahren vorgeschlagen.3Bei diesem Modell erhalten kleinere Staaten seltener einen Platz im EZB-Rat als große Staaten. Das Rotationsprinzip selbst und die Stimmrechtsausübung wurden von der EZB nicht näher spezifiziert. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EZB zwar als zu kompliziert abgelehnt, hat allerdings kein Vetorecht gegen den Beschluss. Der Beschluss über die Änderung des Abstimmungsverfahrens tritt nach Unterzeichnung durch die Staatsoberhäupter der Mitgliedstaaten in Kraft. Anhand dieser Fakten lässt sich unschwer erkennen, dass das neue Abstimmungsverfahren eine beachtliche Kontroverse unter Fachgrößen, wie zum Beispiel dem Sachverständigenrat, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin oder bekannten Vertretern der Institute für Volkwirtschaftslehre verschiedener Universitäten ausgelöst hat.