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Zur öffentlichen Aufgabe der Presse gehören sowohl die Informations- und Kontrollfunktion als auch die meinungsbildende Funktion, wobei der investigative Journalismus diese Funktionen in besonderem Maße erfüllt. Ob er diese Aufgabe unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage angemessen wahrnehmen kann, untersucht die vorliegende Arbeit. Es werden alle Straftatbestände in den Blick genommen, mit denen ein investigativer Journalist in Konflikt geraten kann, obwohl er sich an die üblichen Vorgehensweisen bei Recherche und Berichterstattung hält. So wird analysiert, ob berufsständisch…mehr

Produktbeschreibung
Zur öffentlichen Aufgabe der Presse gehören sowohl die Informations- und Kontrollfunktion als auch die meinungsbildende Funktion, wobei der investigative Journalismus diese Funktionen in besonderem Maße erfüllt. Ob er diese Aufgabe unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage angemessen wahrnehmen kann, untersucht die vorliegende Arbeit. Es werden alle Straftatbestände in den Blick genommen, mit denen ein investigativer Journalist in Konflikt geraten kann, obwohl er sich an die üblichen Vorgehensweisen bei Recherche und Berichterstattung hält. So wird analysiert, ob berufsständisch anerkanntes journalistisches Verhalten durch den Strafgesetzgeber pönalisiert wird und ob darin gegebenenfalls eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung für den investigativen Journalismus zu sehen ist. Dabei wird gezeigt, dass es dem Gesetzgeber nicht immer gelungen ist, die Belange des investigativen Journalismus ausreichend zu berücksichtigen, und es werden Lösungsvorschläge für diese Fälle erarbeitet.
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Rezensionen
"Die Untersuchung von Klintworth ist eine lesenswerte, wissenschaftlich fundierte Abhandlung über die Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit investigativem Journalismus, die auch die Erfordernisse der Praxis vollumfänglich berücksichtigt. Sie ist dabei sowohl für Juristen als auch für Journalisten äußerst empfehlenswert und behandelt alle dogmatisch und praktisch relevanten Fragestellungen auf diesem Feld. Klintworth hat somit nicht nur Mut bewiesen, in dem sie sich dieser spannenden und weitreichenden Materie zuwandte, sondern auch ein Werk geschaffen, das gleichermaßen für Juristen und Journalisten, für Wissenschaft und Praxis einen erheblichen Gewinn bringt." Dr. Markus Mavany, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 3/2015