In jüngerer Zeit ist eine Tendenz dahin erkennbar, dass belastende steuerrechtliche Regelungen auf EU-Ebene erlassen werden. Eine Überprüfung solcher Regelungen auf der Grundlage des Grundgesetzes ist mit Blick auf die Solange II-Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich ausgeschlossen. Es droht ein grundrechtsfreier Raum. Paul Lemmen widmet sich vor diesem Hintergrund gleichheitsgrundrechtlichen Kernfragen der Steuergerechtigkeit im Unionsrecht, die insbesondere im allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 20 GRCh zu verorten sind. Dabei zeigt sich, dass das Desiderat steuerverfassungsrechtlicher Gerechtigkeitsverbürgungen auf Unionsebene unter Heranziehung mitgliedstaatlicher Verfassungstraditionen im Wege eines wertenden Rechtsvergleichs gefüllt werden kann. Hierbei gilt es, nationale Gerechtigkeitspostulate so fruchtbar zu machen und fortzubilden, dass sich diese in die Werte, Aufgaben und Ziele der Union einfügen.