Diese Arbeit versucht, den verfassungs- und europarechtlichen Rahmen der Rundfunkveranstaltung ganz grundsätzlich zu systematisieren und konkrete Berechtigungen der privaten Veranstalter innerhalb des geltenden Zulassungsverfahrens herauszuarbeiten. Behandelt werden originäre Veranstaltungsrechte im Sinne einer Rundfunkveranstaltungsfreiheit, aber auch Ansprüche auf die Zuweisung von technischen Übertragungskapazitäten. Schließlich wird auf Rechte der Bewerber im Falle der Ausschreibung von knappen Übertragungsmöglichkeiten eingegangen. Dabei setzt sich der Verfasser kritisch mit der Ausgestaltungsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts auseinander und befaßt sich eingehend mit dem Begriff der "allgemeinen Gesetze" des Art. 5 Abs. 2 GG. Systematisch analysiert wird daneben die Struktur der Grundfreiheiten des EG-Vertrags und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 1998 für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Rundfunkrechts und der Rundfunkökonomie ausgezeichnet.