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Die Arbeit beschreibt die Professionsentwicklung des Zahnarztberufs und trägt den historischen, soziologischen, geistes-, medizin-wissenschaftlichen und rechtlichen Einflüssen Rechnung. Im Mittelpunkt steht die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO). Ausgehend von Art. 12 Abs. 1 GG setzt sich der Autor kritisch mit Dimensionen und Schranken der Grundrechte auseinander. Mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG problematisiert er den »Attentismus« des Verordnungsgebers bei der Neufassung zahnärztlichen Approbationsrechts. Knüpper hält eine Befristung einschlägiger…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschreibt die Professionsentwicklung des Zahnarztberufs und trägt den historischen, soziologischen, geistes-, medizin-wissenschaftlichen und rechtlichen Einflüssen Rechnung. Im Mittelpunkt steht die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO). Ausgehend von Art. 12 Abs. 1 GG setzt sich der Autor kritisch mit Dimensionen und Schranken der Grundrechte auseinander. Mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG problematisiert er den »Attentismus« des Verordnungsgebers bei der Neufassung zahnärztlichen Approbationsrechts. Knüpper hält eine Befristung einschlägiger Prüfungsbestimmungen für notwendig, um dem zahnmedizinischen Fortschritt künftig auch in der Ausbildung zu entsprechen.
Er schlägt vor, das Approbationsverfahren auf die Kammern der zahnärztlichen Selbstverwaltung zu übertragen, und entwickelt Perspektiven zur Berufsgerichtsbarkeit. Seine Arbeitsergebnisse stellt Knüpper auch in den Kontext des europäischen Primär- und Sekundärrechts.
Autorenporträt
Peter J. Knüpper, geb. 1954, bestand 1983 die 2. Jur. Staatsprüfung in Mainz. 1983 bis 1985 arbeitete er als Geschäftsführer der CDU-Stadtratsfraktion, danach als Baureferent in der Stadtverwaltung Mainz. 1987 wurde er zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gewählt, 1992 zum Ersten Bürgermeister der Stadt Koblenz. Von 1995 bis 2018 war er tätig als Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Während dieser Zeit (2002 bis 2007) übernahm er die Funktion eines Generalsekretärs im Verband Freier Berufe in Bayern und erhielt einen Lehrauftrag (seit 2013) an der Ludwig-Maximilian-Universität, München. 2014 bis 2021 übernahm er zudem Verantwortung als Vorstand einer Hinterbliebenenkasse. Nach Ausscheiden als Geschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (2017 bis 2019) begann er 2020 ein Promotionsstudium an der Freien Universität Berlin, das er 2023 mit der mündlichen Prüfung (summa cum laude) abschloss. Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) bestellte Peter J. Knüpper im Mai 2024 zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Zahnärztliche Berufskunde.