Die Arbeit beschäftigt sich mit einer der zentralen Fragen des heutigen Völkerrechts. Auf das Bedürfnis nach schnelleren Rechtsfindungsmechanismen als mittels Vertragsschluss oder Gewohnheitsrechtsbildung reagiert der UN-Sicherheitsrat seit den Terroranschläge des 11. September 2001 mit der Formulierung abstrakt-genereller Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung, die wie ein Weltgesetz unmittelbar Verbindlichkeit beanspruchen. Darf der Sicherheitsrat nicht nur - wie bis dahin - situationsbezogen, sondern auch ähnlich einem Weltgesetzgeber handeln, zukünftig etwa auch zum Umweltschutz? Nach einer umfassenden Beschreibung der bisherigen Praxis des Sicherheitsrates und der Reichweite der Resolution 1373 geht der Verfasser dieser Frage durch Auslegung der UN-Charta, insbesondere durch eine eingehende Analyse der Äußerungen der Staaten nach. Abschließend stellt er Möglichkeiten von Begrenzungen einer Legislativbefugnis zur Diskussion.
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