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Das aktuelle BGB. Mit Nebengesetzen im neuen Palandt.
Neu im BGB
* Allgemeiner Teil: Änderungen im Verjährungsrecht durch das zum Jahresende zu erwartende G zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
* Besonderes Schuldrecht: Stärkung der Rechte des Kreditnehmers durch das RisikobegrenzungsG, vor allem bei Immobiliendarlehen, Änderungen im Werkvertragsrecht durch das ForderungssicherungsG, neueste BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
* Sachenrecht: Auswirkungen des RisikobegrenzungsG auf die Kreditsicherung durch eine Grundschuld
* Familienrecht: Erste Rechtsprechung
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Produktbeschreibung
Das aktuelle BGB. Mit Nebengesetzen im neuen Palandt.
Neu im BGB

* Allgemeiner Teil: Änderungen im Verjährungsrecht durch das zum Jahresende zu erwartende G zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
* Besonderes Schuldrecht: Stärkung der Rechte des Kreditnehmers durch das RisikobegrenzungsG, vor allem bei Immobiliendarlehen, Änderungen im Werkvertragsrecht durch das ForderungssicherungsG, neueste BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
* Sachenrecht: Auswirkungen des RisikobegrenzungsG auf die Kreditsicherung durch eine Grundschuld
* Familienrecht: Erste Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht, G zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren, G zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft, G zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, PersonenstandsrechtsreformG
* Erbrecht: Das anstehende G zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts, PersonenstandsrechtsreformG

Neu im EGBGB

im IPR die sog. ROM II-VO zu den außergerichtlichen Schuldverhältnissen, Änderungen durch das Risikobegrenzungs G
www.palandt-beck.de

Das frei zugängliche Palandt-Archiv mit:  Europarecht  Übergangsrecht nach der deutschen Wiedervereinigung  Aufgehobenes Recht, das für Übergangsfälle noch praktische Bedeutung hat.

Rezensionen:

"Er ist "der" Kommentar im Zivilrecht und gehört in die Bibliothek jedes Juristen -der Palandt. In gewohnter und gekonnter Art und Weise kommentieren die Verfasser in der 67. Auflage die einzelnen Normen des BGB und unterfüttern diese mit zahlreichen Beispielen und Rechtsprechungshinweisen, von denen der geneigte Leser z.B. für eigene Schriftsätze zehren und die er zur vertieften Bearbeitung nachschlagen kann. Für die schnelle Suche sind, wie auch schon in den Vorauflagen, die Schlagwörter optisch hervorgehoben.(...) In seiner mittlerweile 67. Auflage hat der Palandt nichts an Aktualität und Praxisrelevanz eingebüßt und ist ständiger Begleiter für Studenten, Referendare, Rechtsanwälte und Richter."
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Berlin und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Strafrecht in Berlin in: Berliner Anwaltsblatt, 05/ 2008, zur 67. Auflage 2007

"(...) Durchgängig lässt sich aber feststellen, dass fes dem "Palandt" (natürlich) wieder hervorragend gelingt, seine wichtigste Aufgabe wahrzunehmen, den Benutzer über den geltenden Rechtszustand der Praxis zuverlässig aufzuklären, ohne die wichtigsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen außer acht zu lassen. Es gilt zwar nicht alles, was im "Palandt" steht, aber im "Palandt" steht alles, was derzeit gilt."
Professor Dr. Stephan Lorenz, in: Neue Juristische Wochenschrift, 14/ 2008, zur 67. Auflage 2007

"(...) Der "Palandt" sollte daher auch jedem Gerichtsvollzieher als hervorragende Quelle dienen."
Stefan Mroß, in: Deutscher Gerichtsvollzieher, Nr. 3/2008, zur 67. Auflage 2007

"(...) Wer schnell und zuverlässig Rat sucht, findet auch im neuen Palandt einen zielsicheren, komprimierten und im Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugenden Kommentar zum BGB und zahlreicher Nebengesetze. Die Leserschaft wird dies zu schätzen wissen."
Dr. Peter M. Röhm, Staatsanwalt, in: Die Justiz, März 2008, zur 67. Auflage 2008

"(...) Wer schnell und zuverlässig Rat sucht, findet auch im neuen Palandt einen zielsicheren, komprimierten und im Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugenden Kommentar zum BGB und zahlreicher Nebengesetze. Die Leserschaft wird dies zu schätzen wissen."
Dr. Peter M. Röhm, Staatsanwalt, in: Die Justiz, März 2008, zur 67. Auflage 2008

"(...) Rechtzeitig zum Jahreswechsel liegt wieder die Neubearbeitung des bekanntesten und möglicherweise auch beliebtesten Zivilrechtskommentars vor.
(...) Mit der Neuauflage erhalten die Nutzer des "Palandts" wiederum ein Maximum an praktisch verwertbarer, alltagstauglicher aktueller Information in einem einzigen, handlichen und kompakten Band." RiAG Dr. Martin Menne, zzt. Bundesministerium der Justiz, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 3/2008, zur 67. Auflage 2007

"Höchste Aktualität zeichnet die soeben erschienene 67. Auflage des Palandt aus. Der renommierte Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthält bereits ausführliche Kommentierungen zum neuen Unterhaltsrecht.(...)"
in: Notarkammer Koblenz, Nr. 4/2007, zur 67. Auflage 2008

Expertenmeinung von RA Maik Henkes, Friedrichsdorf, zur 67. Auflage:
"Inzwischen gewohnt dünner und leichter erscheint auch die nunmehr 67. Auflage des renommierten Standardwerkes unter den kompakten BGB Kommentaren, ohne jedoch an Qualität und Umfassendheit verloren zu haben. Mit der aktuellen Auflage kann der Jurist bzw. der Bearbeiter mit ca. 3000 Seiten Kommentierung bestens gewappnet in das Jahr 2008 ziehen.
Die 67. Auflage zeichnet sich, wie üblich, durch höchste Aktualität aus. So berücksichtigt die Neuauflage bereits ausführliche Kommentierungen zum neuen Unterhaltsrecht. Im Allgemeinen Teil, insbesondere im Allgemeinen Schuldrecht wurden bereits das kommende RechtsdienstleistungsG und das neue VVG berücksichtigt.
Ebenfalls hat die aktuelle und umfangreiche Rechtsprechung zum neuen Leistungsstörungsrecht, zu den sog. Schrottimmobilien und zum Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Unfallersatztarif, MwSt bei fiktiver Schadensberechnung) gebührend und umfassend Berücksichtigung gefunden. Vertieft in der neuen und aktuellen Auflage dargestellt ist die Rechtssprechung zur Klauselkontrolle von Arbeitsverträgen im Bereich des Rechtes der AGB. Gegenüber den bisherigen Auflagen wurden die Erläuterungen zur Vertragstrafe, zur Erfüllung und zum Erlass weiter verbessert, um den, an dieses Werk gestellten hohen Ansprüchen Rechnung zu tragen.
Auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird der aktuelle Palandt seiner Aufgabe gerecht, indem er erstmals praxisrelevante Hinweise zu diesem Gesetz und der damit verbundenen Problematik in der Praxis enthält.
Die Novelle des WEG zum 01.07.2007 wurde in der Neuauflage des Klassikers umfassend neu bearbeitet und bringt den Bearbeiter damit auf den neuesten und aktuellsten Stand der Gesetzgebung und der Rechtssprechung.
Der Kommentar eignet sich hervorragend für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studenten, Referendare, Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden und Steuerberater, kurzum an alle, die mit dem BGB arbeiten oder in Berührung kommen und auf ein umfassendes Standardwerk nicht verzichten möchten. Insbesondere im Hinblick auf den Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00 bekommt man ein Werk, das in Qualität, Handhabung und Umfassendheit seinesgleichen sucht."

"(...) Der Kommentar, der sich aber in fast jedem juristischen Bücherschrank finden dürfte, ist der Palandt, und dies aus gutem Grund. (...)"
RA Sascha Brandt, in: AdVoice, Heft 02/2007, zur 66. Auflage 2007

"(...) nimmt der Palandt auf dem Markt nach wie vor eine nicht ernsthaft in Frage gestellte Ausnahmestellung ein. (...) Für einen ersten Überblick, für einen Einstieg in die Fallbearbeitung, für die Erarbeitung nicht mehr präsenter Bereiche des Bürgerlichen Rechts führt am Palandt kein Weg vorbei. Pointiert ausgedrückt: Mit dem Palandt geht nicht alles, ohne ihn kaum etwas."
In: www.kuselit.de, 27.04.2007, zur 66. Auflage 2007

"(...) Ungeachtet der vergangenen, zahlreichen Elogen und seiner teils staccatohaften Sprache ist die Lektüre uneingeschränkt zu empfehlen, auch 2007, und zwar gleichermaßen dem Anwalt als Arrangeur von Formularabreden und Schriftsätzen wie der Richterin als Dirigentin in ihrer Verhandlung."
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld, in: Neue Juristische Wochenschrift, 14/2007, zur 66. Auflage 2007

"(...) Fazit ist: Die Erwartungen des Nutzers an den "Palandt" wer- den mit der 66. Auflage einmal mehr erfüllt. Das gilt in jeder Hinsicht und damit auch für die manchmal zu hörenden Klagen über die große Zahl von Abkürzungen, die die Lesbarkeit des Textes schon einmal erschweren können. Die palandttypischen Kürzel sind aus dem Band jedoch nicht wegzudenken. Im Vorwort heißt es dazu denn auch völlig zu Recht, dass das Weniger an sprachlicher Schönheit des Werkes durch das Mehr an Informationen, dass der Nutzer auf diese Weise erhält, allemal gerechtfertigt sei. Das stimmt. Der "Palandt" bietet nach wie vor ein Maximum an praktisch verwertbarer, aktueller Information in einem einzigen Band."
Dr. Martin Menne, Richter am Amtsgericht, in: Familie Partnerschaft Recht, 03/2007, zur 66. Auflage 2007

"Bereits in der 66. Auflage erscheint der Palandt, der über das BGB hinaus eine Reihe von Gesetzen kommentiert, die in der Praxis eine große Rolle spielen, z. B. die wichtigsten Teile des EGBGB, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, BGB-Informationspflichten-VO, Unter-lassungsklagenG, ProdukthaftungsG, Erbbaurechts-VO, WohnungseigentumsG, Hausrats-VO, LebenspartnerschaftsG, GewaltschutzG im Auszug, Vormünder- und Betreuerver-gütungsG. Die Neuauflage umfasst außerdem bereits wichtige Regelungen, die bis zum 1.April 2007 in Kraft treten (z.B. Unterhaltsrechtsreform). (...)"
In: Neue Wirtschaftsbriefe, 26.03.2007, zur 66. Auflage 2007

"(...) Mit der 66. Auflage steht wieder eine hochaktuelle Kommentierung des BGB und seiner wichtigsten Nebengesetze zur Verfügung."
In: Kammerrundschreiben der Notarkammer Baden-Württemberg, 01/2007, zur 66. Auflage 2007

"(...) Sich die neue Auflage des Palandt zu beschaffen gehört für den BGB-Profi zur Selbstverständlichkeit. Wer sich mit dem Zivilrecht, wer mit dem öffentlichen Recht zu tun hat, der muss den Palandt im Bücherschrank haben. Dort wird er jedoch selten seine Ruhe finden. Zivilrechtliche Fragen und Probleme mit zivilrechtlichem Einschlag lassen sich mit dem Palandt in der Hand leichter lösen. Manchmal kann nur der Palandt das Rechtsproblem enträtseln. Fazit: Der Palandt ist das verständlich gemachte BGB."
RA Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., in: owiz - Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht, 02/2007, zur 66. Auflage 2007

"(.) bleibt es dabei, dass der Palandt für jede juristisch tätige Person und also auch für den Rechtspfleger unverzichtbar ist und weiterhin "das Recht des ersten Zugriffs" (Hintzen, Rpfleger 2006, 171, zur Vorauflage) für die meisten Fragen des materiellen Zivilrechts in Anspruch nehmen kann."
Dr. Matthias Weller, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 2/2007, zur 66. Auflage 2007

"(.) Das Ziel der Bearbeiter, dem Leser auf möglichst kleinem Raum möglichst viel Information zu liefern ist geglückt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch zu einem der wichtigsten Gesetze bei der Ausübung des Berufes des Gerichtsvollziehers zählt, man denke hierbei zum Beispiel an die §§ 93 ff., 132, 383, 1128, sollte einen Kommentierung in keinem Büro fehlen. Der Palandt bietet sich durch seinen hohen Informationsgehalt und durch seine Handlichkeit förmlich an."
In: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung, 12/2006, zur 66. Auflage 2007

Expertenmeinung von RA Dr. Thomas Grützner, Baker & McKenzie, München, zur 66. Auflage 2007:
"In der 66. Auflage ist nunmehr der zivilrechtliche Standardkommentar, der Palandt, erschienen. Die Kommentatoren der 66. Auflage des Palandt hatten zahlreiche Gesetzesnovellen und relevante, aktuelle Entscheidungen zu verarbeiten. Die Neuauflage des Palandt berücksichtigt insbesondere die Änderungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des BMJ, die bevorstehende Reform des Unterhaltsrechts sowie wichtige Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz.
Die Kommentatoren haben sich dabei erneut der schier unlösbaren Aufgabe angenommen, einen einbändigen Kommentar für die praxisrelevanten Bereiche des Zivilrechts unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung zu erarbeiten - und diese Aufgabe wiederum in beeindruckender Weise bewältigt.
Das Autorenteam verlassen hat mit der 65. Auflage Prof. Dr. Hans Putzow, Vizepräsident des Bayerischen obersten Landesgerichts aD. Er hat gemeinsam mit Prof. Dr. Heinz Thomas in 38 Auflagen das besondere Schuldrecht und die einschlägigen Nebengesetze kommentiert und mit seiner Tätigkeit Inhalt und Stil des Palandt mitgeprägt.
Die gravierendste, in Ihrer Tragweite noch unabsehbare Änderung hat das Privatrecht im Jahre 2006 durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfahren, dessen Auswirkungen die Verfasser zu berücksichtigen hatten. Das Gesetz ist ein weiteres Element des Umbaus des liberalen Privatrechts in ein soziales Privatrecht, das sich als Element des vorsorgenden Sozialstaats versteht. Mit diesem Gesetz ist die Privatautonomie nicht mehr die dominierende Leitidee des Vertragsrechts; die Pflicht zur Gleichbehandlung schränkt vielmehr als korrigierende Leitmaxime die Abschluss- und Inhaltsfreiheit des Einzelnen bei Verkehrsgeschäften und Arbeitsverträgen ein. Die Kommentatoren haben gleichwohl die sich durch die Einführung dieses Gesetzes ergebenden Änderungen gewohnt sicher und klar in die Neuauflage eingebaut.
Im Familienrecht nahm das zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht verabschiedete Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts Einfluss auf die Kommentierung. Um dem gerecht zu werden, haben die Autoren in der 66. Auflage ausnahmsweise den Weg einer Doppelkommentierung der betroffenen Passagen beschritten und die Kommentierung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes an die Erläuterungen der bisherigen Gesetzesfassung angeschlossen bzw. dort integriert.
Im Bereich des Schuldrechts haben die Kommentatoren dankenswerterweise wieder ein besonderes Augenmerk auf die Vorschriften gerichtet, die durch die Schuldrechtsreform geändert bzw. in das Bürgerliche Gesetzbuch neu eingefügt worden waren.
Die Einarbeitung der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur zum Wohnungseigentumsgesetz rundet das Werk ab.
Der Palandt ist und bleibt der Kommentar "des ersten Zugriffs", an dem in der Praxis kein Jurist, ob Richter, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, Referendar, Student etc., der sich mit zivilrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt, vorbeikommt."

"(...) Der beste Palandt ist immer der neueste Palandt. (.)"
In: NZG, 6/2006, zur 65. Auflage

"(.) So bleibt als Fazit festzuhalten, dass der "Palandt" zwar in die Jahre gekommen ist, aber gerade im Wettbewerb, etwa mit elektronischen Medien nichts von seiner ursprünglichen Attraktivität eingebüßt hat. Der Kommentar biete nämlich weit mehr als ein Verzeichnis des Meinungsstandes. Er nimmt selbst teil an dem Meinungsbildungsprozess und trägt zum lebendigen Diskurs in allen Brennpunkten des bürgerlichen Rechts bei. Dem einjährigen und einbändigen Kurz-Kommentar zum BGB gehört nach wie vor die Zukunft."
Richter am OLG Dr. Franz Schnauder, in: NJW 07/2006, zur 65. Auflage 2005

"(.) Der Palandt ist weit mehr als ein Kurz-Kommentar. Die Aktualität ist unbestritten. Er kann von sich sicherlich des Recht des ersten Zugriffs in Anspruch nehmen."
Prof. Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger 03/2006, zur 65. Auflage 2005

Expertenmeinung: RA Matthias Morawietz, Baker & McKenzie LLP, zur 65. Auflage
Schon vor dem ersten Aufschlagen des neuen Palandt fällt eine simple, aber sehr nützliche Neuerung auf: der Jahrgang (2006) ist nun direkt auf dem Buchrücken angegeben. Auch inhaltlich ist der Kommentar wieder so gestaltet, dass er unersetzlich für jeden Praktiker (und jeden mit Zivilrecht befassten Juristen) ist. Neuerungen in allen Büchern des BGB, sowie die aktuelle Rechtsprechung sind in gewohnt prägnanter Art und Weise in die Kommentierungen eingeflossen.

Die Kommentierung der §§ 311 b bis 432 BGB von Dr. Christian Grüneberg ersetzt ab der vorliegenden 65. Auflage die für Juristengenerationen prägende Kommentierung von Dr. Helmut Heinrichs. In seiner BGH-nahen Darstellungen berücksichtigt Grüneberg die neueste Rechtsprechung zu den Haustürgeschäften und die Rechtsfolgen eines Widerrufs. Besonders der hochaktuelle Diskussionsstand zu den "Schrottimmobilien" wurde von Grüneberg dargestellt und kommentiert (bei Rn. 4 zu § 357). In dem noch von Heinrichs stammenden Anhang zu § 319 erfolgt eine kompakte Darstellung der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung, nachdem die EG-Richtlinie zur Antidiskriminierung (RL 2000/43/EG) wegen Auflösung des Bundestages nicht fristgerecht umgesetzt wurde. Die Antidiskriminierungs-Richtlinie ist erfreulicherweise abgedruckt und kommentiert.

Auch in anderen Teilen wurde der Inhalt des Palandt aufgefrischt: So findet man beispielsweise zahlreiche neue BAG Entscheidungen im Dienst- und Arbeitsvertragsrecht und eine umfassend erneuerte Familienrechtskommentierung (vor allem das Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom April 2005 und die wegweisenden Änderungen im Familienunterhalt sind berücksichtigt.

Und bei alledem wächst der Palandt nicht wie viele andere Kommentare jedes Jahr aufs Neue zu einem immer dicker (und damit unhandlicher werdenden) Werk heran. Die Autoren verstehen es, auf intelligente Art und Weise Kommentierungen gezielt zu ersetzen, statt Masse anzuhäufen. So bleibt der Palandt auch in seiner 65. Auflage aktuell und umfassend, ohne unübersichtlich zu werden.

Sehr erfreulich ist schließlich auch die neueste Idee der Palandt-Redaktion: Auf der Homepage www.palandt.beck.de findet man nun das "Palandt-Archiv", das unter anderem den Abruf aller 22 EG-Richtlinien ermöglicht, die im BGB und den im Palandt kommentierten Nebengesetzen umgesetzt wurden. Außerdem werden im Palandt-Archiv alle seit Redaktionsschluss bis 31. Dezember 2005 verkündeten Nebengesetze samt Kommentierung eingestellt. Sehr sinnvoll und eines der Geheimnisse, warum der Palandt trotz reger Tätigkeit des Gesetzgebers handlich bleibt ist die Idee, Kommentierungen "historischer" Gesetze einfach online zu stellen. So wurde beispielsweise die praktisch nur noch selten relevante Kommentierung der Art. 230 bis 237 EGBGB (Übergangsrecht zur Wiedervereinigung) aus dem gedruckten Werk herausgenommen und in das online Palandt-Archiv eingestellt.

Als Fazit bleibt zu sagen, dass sich der Palandt auch in seiner 65. Auflage durch sein stetig hohes Niveau wieder selbst unverzichtbar gemacht hat.