Aus der Erkenntnis heraus, dass unternehmerisches Handeln im Einklang mit ethischen Werten aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht nur möglich, sondern wettbewerbsrechtlich sogar vorteilhaft ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen und Unternehmensgruppen in Deutschland der Einführung von so genannten Ethik- oder Verhaltensrichtlinien gewidmet. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von unternehmensinternen Regelungen zur Beeinflussung des Arbeitnehmerverhaltens in Zusammenhang mit unternehmensbezogenen Aktivitäten. Mit Hilfe der Institutionalisierung von für das Arbeitsverhältnis relevanten Wertmaßstäben wie Integrität, Loyalität, Respekt oder Gesetzestreue wird an das Verantwortungsbewusstsein des Arbeitnehmers bei der Auswahl unter verschiedenen Handlungsalternativen appelliert und ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, an dem sich sein tägliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Unternehmens orientieren soll. Diese Arbeit beschreibt unter Einbeziehung von typischen Regelungsgehalten ausführlich, welche individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dem Arbeitgeber für die Einführung von Ethikregeln zur Verfügung stehen und welchen Grenzen formeller wie inhaltlicher Art er dabei ausgesetzt ist. Eine Darstellung der Durchsetzungsinstrumentarien und des Einsatzes einer Ethikbeauftragten, die den Arbeitgeber nicht nur repressiv, sondern vor allem präventiv bei seinen Um- und Durchsetzungsbemühungen unterstützen kann, rundet die Arbeit ab.
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