Die Arbeit "Paria-Staaten im Völkerrecht" befasst sich mit den Folgen der Stigmatisierung von Staaten für deren Status innerhalb der Staatengemeinschaft. Ausgehend von einer historischen Betrachtung der Stellung "nichtzivilisierter Gemeinwesen" und "Barbareskenstaaten" wird die Staatenpraxis seit 1990 analysiert. Ein rechtlicher Statuswechsel durch Stigmatisierung verbunden mit sanktionierender Gesetzgebung, insbesondere auf dem Gebiet der Staatenimmunität, ist mit dem geltenden Völkerrecht ebenso wenig zu vereinbaren wie präventive Selbstverteidigung gegenüber "Schurkenstaaten". Die Verwendung pejorativer Statusbegriffe als Instrument hegemonialer Machtentfaltung bedeutet nicht nur eine ungleiche Behandlung bestimmter Staaten, sie stellt vielmehr die Geltung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit als Prinzip des Völkerrechts, folglich die Anwendbarkeit des Völkerrechts im Umgang mit diesen Staaten, und damit die Qualität der gegenwärtigen Staatengemeinschaft in Frage.
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