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Das Erhebungssystem der Umsatzsteuer zwingt den Unternehmer, sich zur Geltendmachung von Steuervorteilen Angaben über seine Geschäftspartner einzuholen. Jedoch sind Einblicke in die fremden Vorgänge oftmals nicht oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich. Dies wirft die Frage eines Vertrauensschutzes auf, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Angaben unzutreffend sind. Der deutsche Gesetzgeber hat dies ausschließlich in § 6a Abs. 4 UStG für den Teilbereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgesehen. Die Problematik existiert jedoch bereichsübergreifend im gesamten…mehr

Produktbeschreibung
Das Erhebungssystem der Umsatzsteuer zwingt den Unternehmer, sich zur Geltendmachung von Steuervorteilen Angaben über seine Geschäftspartner einzuholen. Jedoch sind Einblicke in die fremden Vorgänge oftmals nicht oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich. Dies wirft die Frage eines Vertrauensschutzes auf, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Angaben unzutreffend sind. Der deutsche Gesetzgeber hat dies ausschließlich in § 6a Abs. 4 UStG für den Teilbereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgesehen. Die Problematik existiert jedoch bereichsübergreifend im gesamten Umsatzsteuerrecht (wie zum Beispiel auch im Vorsteuerabzugsrecht). Kernthese der Arbeit ist, dass der vom Staat in Dienst genommene gutgläubige Unternehmer keine Ausfallhaftung übernehmen muss, wenn er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Angaben des Geschäftspartners zu überprüfen.
Autorenporträt
Philipp von Sanden studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau von 2012 bis 2018. Seinen Schwerpunkt wählte er im Gesellschafts- und Steuerrecht. Im Jahr 2015 erzielte er als Mitglied des Teams der Universität Passau den dritten Platz beim renommierten 'BFH Moot Court'. Nach erfolgreichem Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rainer Wernsmann für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht. Zu dieser Zeit publizierte er mehrere Beiträge zum deutschen Steuerrecht. Momentan bereitet er sich auf das Zweite Juristische Staatsexamen in Wiesbaden vor.