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Das Bestreben des Staates nach einer möglichst umfassenden Besteuerung führt zu weitreichenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten des Steuerbürgers im Besteuerungsverfahren. Kann der Staat eine Erfüllung dieser aber erwarten, wenn aufgrund des Legalitätsprinzips eine strafrechtliche Verfolgung der unter Zwang offenbarten Verfehlungen droht? Schutz hiervor soll das Steuergeheimnis für vom Steuerpflichtigen offenbarte Informationen bieten. Ein effektives Steuergeheimnis kann aber in seiner Wirkung nicht auf das Besteuerungsverfahren beschränkt bleiben. Vielmehr muß es sein Anliegen gerade…mehr

Produktbeschreibung
Das Bestreben des Staates nach einer möglichst umfassenden Besteuerung führt zu weitreichenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten des Steuerbürgers im Besteuerungsverfahren. Kann der Staat eine Erfüllung dieser aber erwarten, wenn aufgrund des Legalitätsprinzips eine strafrechtliche Verfolgung der unter Zwang offenbarten Verfehlungen droht? Schutz hiervor soll das Steuergeheimnis für vom Steuerpflichtigen offenbarte Informationen bieten. Ein effektives Steuergeheimnis kann aber in seiner Wirkung nicht auf das Besteuerungsverfahren beschränkt bleiben. Vielmehr muß es sein Anliegen gerade dann verfolgen, wenn strafrechtliche Konsequenzen aus den Preisgaben drohen. In Frage steht hier die Wahrung des aus den Grundrechten fließenden Nemo-tenetur -Grundsatzes, des Verbots des Zwangs zur Selbstbezichtigung. Den Einfluß zu untersuchen, den Steuergeheimnis und Nemo-tenetur -Prinzip auf das (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben, ist Zielsetzung dieser Arbeit.
Autorenporträt
Der Autor: Philipp Alexander Besson wurde 1966 in Schwäbisch Gmünd geboren. Von 1987 bis 1992 studierte er an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften. In den Jahren 1992 bis 1995 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Hierzu gehörte unter anderem ein Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und eine Tätigkeit für den juristischen Dienst des Europäischen Parlamentes in Luxembourg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen arbeitete er zunächst am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozeßrecht von Frau Professor Dr. Ellen Schlüchter an der Ruhr-Universität in Bochum. Zur Zeit ist er als Referent bei der Oberfinanzdirektion Koblenz tätig.