Der Begriff der demokratischen Legitimation wird in verschiedenen Fachdisziplinen und auch in verschiedenen rechtlichen Kontexten verwendet. Dabei handelt es sich allerdings regelmäßig nicht um ein und denselben rechtlichen Maßstab, vielmehr zeigen das deutsche Verfassungsrecht und das Primärrecht der EU teilweise sehr unterschiedliche Ansätze. Auch zwischen Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft zeigen sich gewisse Diskursverschiebungen. Die Arbeit nimmt eine methodische und disziplinäre Differenzierung vor, um die unterschiedlichen Positionen zueinander ins Verhältnis zu setzen und einen besseren Überblick über den Diskurs zu gewinnen.