Schon seit Mitte der Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts spielte für den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die bessere Regulierung des Bankgeschäftes eine bedeutende Rolle. Diese Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen Vorschriften nach BASEL II sowie die geplanten Neuerungen durch BASEL III speziell im Zusammenhang mit dem Raiffeisensektor in der Steiermark darzustellen. Eingegangen wird dabei auf die geschichtliche Entwicklung dieser bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie auf die Vorschriften nach BASEL II, wobei als Zusammenfassung dieser Basler Vorlage die Darstellung der drei Säulen sowie die Eigenmittelberechnung im Vordergrund stehen. Den Hauptgegenstand der Untersuchung stellen die geplanten Änderungen in den Eigenmittel- bzw. Liquiditätsvorschriften durch BASEL III dar (Informationsstand Januar 2011). Durch Interviews mit Vertretern der steirischen Raiffeisenbanken wird schließlich der Konnex zu Raiffeisen in der Steiermark hergestellt.