Der Schuldzinsenabzug im Einkommensteuerrecht ist seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema im Steuerrecht. Die Rechtsprechung des BFH zum so genannten "Zwei-Konten-Modell" hat in der Praxis zu vielfältigen Gestaltungsmodellen geführt. Zur Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei den Gewinneinkunftsarten beschloss der Gesetzgeber im Jahre 1999 den
4 Abs. 4a EStG. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtsprechung des BFH als Ausgangslage wird der neue
4 Abs. 4a EStG umfassend erläutert. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Anwendbarkeit auf Personengesellschaften. Hier wird nicht nur die Frage diskutiert, ob
4 Abs. 4a EStG - ähnlich wie bei
6 b, 6 Abs. 5 EStG - gesellschafts- oder gesellschafterbezogen anzuwenden ist, sondern auch untersucht, wie der Begriff der Einlage und Entnahme im Rahmen des
4 Abs. 4a EStG bei der Überführung bzw. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften auszulegen ist.
4 Abs. 4a EStG. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtsprechung des BFH als Ausgangslage wird der neue
4 Abs. 4a EStG umfassend erläutert. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Anwendbarkeit auf Personengesellschaften. Hier wird nicht nur die Frage diskutiert, ob
4 Abs. 4a EStG - ähnlich wie bei
6 b, 6 Abs. 5 EStG - gesellschafts- oder gesellschafterbezogen anzuwenden ist, sondern auch untersucht, wie der Begriff der Einlage und Entnahme im Rahmen des
4 Abs. 4a EStG bei der Überführung bzw. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften auszulegen ist.