Die Polizeibehörden in ihrer Thätigkeit als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft und als Polizeirichter
Nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung und sämmtlicher Landesgesetze für Bürgermeister, Amtsvorsteher, Ortsvorstände und andere Polizeibeamte sämmtlicher deutscher Staaten
Die Polizeibehörden in ihrer Thätigkeit als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft und als Polizeirichter
Nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung und sämmtlicher Landesgesetze für Bürgermeister, Amtsvorsteher, Ortsvorstände und andere Polizeibeamte sämmtlicher deutscher Staaten
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Einleitung -- I. Theil. Stellung und Thätigkeit der Polizeibehörden als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft. (Sogen, gerichtliche Polizei.) -- II. Theil. polizeiliche Strafverfügungen. (Thätigkeit der Polizeibehörden als Polizeirichter.) -- Anhang -- Register -- Berichtigung und Zusatz -- Backmatter
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Einleitung -- I. Theil. Stellung und Thätigkeit der Polizeibehörden als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft. (Sogen, gerichtliche Polizei.) -- II. Theil. polizeiliche Strafverfügungen. (Thätigkeit der Polizeibehörden als Polizeirichter.) -- Anhang -- Register -- Berichtigung und Zusatz -- Backmatter
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