Die Arbeit untersucht, wie sich die Unmöglichkeit, die vertragliche Leistung zurückzugewähren, auf ein bestehendes und ausgeübtes Rücktrittsrecht auswirkt. Während das UN-Kaufrecht in diesen Fällen den Rücktritt ausschließt, ist nach dem neuen deutschen Recht sowie den Lando- und UNIDROIT-Prinzipien Wertersatz zu leisten. Nach einem Vergleich der Vor- und Nachteile dieser Regelungen setzt sich der Autor mit den zahlreichen Ausnahmen auseinander, wonach das Rücktrittsrecht des Käufers bestehen bleibt oder seine Wertersatzpflicht entfällt, wenn die Unmöglichkeit der Rückgabe bei geschäftsüblicher Verwendung des Gegenstandes eintritt oder auf höherer Gewalt, Zufall oder einer Verantwortlichkeit des Verkäufers beruht. Abschließend werden die Auswirkungen auf das Schadensersatzrecht betrachtet.