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Das neue BundesdatenschutzrechtMit der Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes durch das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) ist am 25.5.2018 neues Recht in Kraft getreten. Teil III des neuen BDSG setzt dabei die Richtlinie EU 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung um.Neue Datenschutzregeln für Polizei, Justiz, Strafverfolgung, Ordnungswidrigkeiten und Gefahrenabwehr §§ 45-84…mehr

Produktbeschreibung
Das neue BundesdatenschutzrechtMit der Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes durch das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) ist am 25.5.2018 neues Recht in Kraft getreten. Teil III des neuen BDSG setzt dabei die Richtlinie EU 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung um.Neue Datenschutzregeln für Polizei, Justiz, Strafverfolgung, Ordnungswidrigkeiten und Gefahrenabwehr §§ 45-84 BDSG-neu regeln zukünftig das datenschutzrechtliche Zusammenspiel. Das Einführungswerk:erklärt die Regelungen anhand der amtlichen Begründungerläutert die Bezüge zu den Vorgaben der Richtlinie EU 2016/680 und ihren Erwägungsgründen gibt Hinweise auf das Zusammenspiel der § 45-84 mit den allgemeinen Regeln aus BDSG neu und Datenschutz-Grundverordnungprüft, welche in Rechtsprechung und Literatur gefundenen Lösungen weiter Bestand haben.Passgenau für die PraxisDer Nutzer erkennt sofort, welche Regelung des BDSG welche Regelung der Richtlinie mit welchen Überlegungen wie umgesetzt hat.Das neue Werk richtet sich anFachanwälte und Richter sowie Praktiker aus Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Behörden, die Ordnungswidrigkeiten verfolgen, werden die praktische Arbeits- und Auslegungshilfe ebenso zu nutzen wissen wie Polizei(hoch)schulen.