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Die Untersuchung befasst sich mit dem insbesondere im französischen Strafrecht existierenden Tatbestand des »Trafic d'influence« (Dt.: Missbräuchlicher Handel mit Einfluss). Der den Korruptionsdelikten zuzuordnende Straftatbestand wird dadurch verwirklicht, dass bestehender oder behaupteter Einfluss auf die öffentliche Verwaltung »verkauft« bzw. »gekauft« wird. Vom deutschen Strafrecht werden entsprechende Verhaltensweisen nur in wenigen Fällen erfasst.
Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob ein solcher Straftatbestand in das deutsche Recht eingeführt werden sollte, was die
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Produktbeschreibung
Die Untersuchung befasst sich mit dem insbesondere im französischen Strafrecht existierenden Tatbestand des »Trafic d'influence« (Dt.: Missbräuchlicher Handel mit Einfluss). Der den Korruptionsdelikten zuzuordnende Straftatbestand wird dadurch verwirklicht, dass bestehender oder behaupteter Einfluss auf die öffentliche Verwaltung »verkauft« bzw. »gekauft« wird. Vom deutschen Strafrecht werden entsprechende Verhaltensweisen nur in wenigen Fällen erfasst.

Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob ein solcher Straftatbestand in das deutsche Recht eingeführt werden sollte, was die Strafwürdigkeit entsprechender Verhaltensweisen voraussetzt. Nachdem die einzelnen Kriterien zur Beurteilung der Strafwürdigkeit zunächst abstrakt bestimmt werden, wird schließlich aufgezeigt, dass bestimmte Fallkonstellationen des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als strafwürdig anzusehen sind und deshalb pönalisiert werden sollten.
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Autorenporträt
Roland Zeiser, Jahrgang 1977, studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sein Referendariat absolvierte er in Freiburg, Frankfurt am Main und Halifax, Kanada. Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete er neben der Anfertigung seiner Dissertation in einer Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg. 2008 erwarb er im Rahmen eines Postgraduiertenstudiums an der University of Auckland, Neuseeland, einen Master-of-Laws-Abschluss. Seit 2009 ist er im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.