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Diese Arbeit widmet sich nach einer Darstellung verschiedener Streitfragen zu § 164 StGB der Problematik, ob der in Absatz 1 der Vorschrift verwendete Begriff der rechtswidrigen Tat den Gegenstand der Straftat nach § 164 Abs. 1 StGB abschließend kennzeichnet. Dazu werden zwei Fallkonstellationen unterschieden, und zwar die nicht straf- und verfolgbare Verdächtigung sowie das Verschweigen von Strafbarkeits- oder Verfolgungshindernissen. Nach der Auslegung der maßgeblichen Gesetze gelangt der Autor schließlich zu dem Ergebnis, die jeweils geäußerte Verdächtigung müsse in jedem Fall zur Einleitung eines Verfahrens führen können.…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit widmet sich nach einer Darstellung verschiedener Streitfragen zu § 164 StGB der Problematik, ob der in Absatz 1 der Vorschrift verwendete Begriff der rechtswidrigen Tat den Gegenstand der Straftat nach § 164 Abs. 1 StGB abschließend kennzeichnet. Dazu werden zwei Fallkonstellationen unterschieden, und zwar die nicht straf- und verfolgbare Verdächtigung sowie das Verschweigen von Strafbarkeits- oder Verfolgungshindernissen. Nach der Auslegung der maßgeblichen Gesetze gelangt der Autor schließlich zu dem Ergebnis, die jeweils geäußerte Verdächtigung müsse in jedem Fall zur Einleitung eines Verfahrens führen können.
Autorenporträt
Der Autor : Rolf Landskron, 1971 in Iserlohn geboren, absolvierte ¿ nach einer Ausbildung in der Kommunalverwaltung ¿ von 1995 bis 2000 sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg. Das Erste Staatsexamen legte er 2000 ab, im Jahr 2003 folgte das Zweite. Die Promotion erfolgte 2005.