Die Pleiten von ehemals großen Konzernen und Unternehmen, wie Enron, Philip Holzmann, EM.TV, Riegerbank usw brachten die Rolle und Verantwortung des Wirtschaftsprüfers als gesetzlicher Abschlussprüfer ins öffentliche Gerede.Mangels gesetzlicher Regelung einer umfassenden Dritthaftung waren vor allem die Gerichte gefordert, diese Gesetzeslücke unter Berücksichtigung des Haftungszwecks und -umfangs auf der einen Seite und der wirtschaftlichen Interessen sämtlicher Marktteilnehmer auf der anderen Seite zu schließen.Obwohl der Autor sich der Schwierigkeit einer sämtliche Interessen ausgleichenden Regelung bewusst ist, soll vorliegende Arbeit sowohl Gesetzgebern wie auch Rechtsanwendern richtungsweisende Denkanstöße geben. Durch die Ähnlichkeit zur österreichischen Rechtslage finden vorliegende Ausführungen zur Dritthaftung grosso modo auch auf die deutsche Rechtslage Anwendung.